Vor dem Hintergrund der im internationalen Vergleich geringen Eigenkapitalquote deutscher Mittelstandsunternehmen initiierte der Gesetzgeber im Jahre 1986 mit dem Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften einen neuen Typus der Kapitalbeteiligungsgesellschaft. Ziel des Gesetzes war es, mittels einer regulierten Form von Kapitalbeteiligungsgesellschaften, den Unternehmensbeteiligungsgesellschaften, die Eigenkapitalausstattung mittelständischer Unternehmen zu verbessern. Die Arbeit untersucht die Entwicklung des Gesetzes über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und die während der einzelnen Entwicklungsphasen erzielten oder auch ausgebliebenen Erfolge. Sie zeichnet den Wandel der gesetzgeberischen Vorstellungen und Zielsetzungen von der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft als Verbindungsstück zwischen den kapitalnachfragenden mittelständischen Unternehmen und den Ersparnissen breiter Bevölkerungskreise hin zum Institut der Beteiligungsfinanzierung durch institutionelle Investoren nach. Darüberhinaus werden Ansätze zur Weiterentwicklung des Konzepts der Unternehmensbeteiligungsgesellschaft und Alternativen hierzu untersucht.