Ziel der Untersuchung ist es, verallgemeinerungsfähige Aussagen über die Freistellungspraxis der EG-Kommission zum Vorliegen eines Beitrags zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder der Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts gemäß Art. 85 Abs. 3 EWG-Vertrag zu erlangen. Zu diesem Zweck wurde das gesamte bis zum Abschluß der Arbeit im Frühjahr 1992 vorliegende Entscheidungsmaterial, bestehend aus den Einzelfreistellungsentscheidungen und Gruppenfreistellungsverordnungen, anhand einer zuvor erarbeiteten Prüfungsfolge überprüft und ausgewertet. Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Ergebnisse und gibt Aufschluß darüber, welche Anforderungen die Kommission an einen Beitrag einer wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarung zur Verbesserung der Warenerzeugung oder -verteilung oder zur Förderung des technischen oder wirtschaftlichen Fortschritts stellt.