Die Steigerung menschlicher Fähigkeiten hat die Menschheit schon seit jeher beschäftigt. Die heute noch strittige Debatte befasst sich in erster Linie mit dem vielfältigen Bereich nicht indizierter ärztlicher Maßnahmen zur Steigerung der menschlichen Leistungsfähigkeit, Verschönerung, Verbesserung und Selbststilisierung, einem Bereich, der in der einschlägigen Literatur umfassend mit "Enhancement" bezeichnet wird.
Die rechtswissenschaftliche Debatte zur "wunscherfüllenden Medizin" oder "Wunschmedizin" steht erst ganz am Anfang. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und Empfehlungen zum rechtlichen Umgang mit dem Enhancement erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts des Patienten für den Bereich der Wunschmedizin sind zu definieren. Zudem müssen die Eingriffe der wunscherfüllenden Medizin berufsrechtlich, zivilrechtlich und sozialrechtlich bestimmt und bewertet werden.
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Die rechtswissenschaftliche Debatte zur "wunscherfüllenden Medizin" oder "Wunschmedizin" steht erst ganz am Anfang. Die Deutsche Gesellschaft für Medizinrecht (DGMR) e.V. hat sich dieser Thematik angenommen und Empfehlungen zum rechtlichen Umgang mit dem Enhancement erarbeitet, die sich sowohl an die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung und den Gesetzgeber als auch an die Angehörigen des ärztlichen Berufsstandes richten. Die Schranken des verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts des Patienten für den Bereich der Wunschmedizin sind zu definieren. Zudem müssen die Eingriffe der wunscherfüllenden Medizin berufsrechtlich, zivilrechtlich und sozialrechtlich bestimmt und bewertet werden.
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Aus den Rezensionen: "... Die Tagungsverantwortlichen haben insofern eine glückliche Hand bei der Auswahl der Referenten, Fachgebiete und Themen bewiesen, der Tagungsband wird dadurch zu einer kurzweiligen, gut lesbaren Lektüre. ... Wer sich jedenfalls mit diesem Faktum auseinandersetzen muss oder will, ist mit dem Tagungsband bestens bedient. ... Dieser Tagungsband hält ... was er verspricht. Auf der Basis der tatsächlichen Gegebenheiten werden die rechtlichen Aspekte der wunscherfüllenden Medizin klar dargestellt. Ein Buch also, das es verdient, in der weiteren Diskussion um diese Themen beachtet zu werden." (Prof Dr Martin Rehborn, in: GesundheitsRecht, 2010, Vol. 9, Issue 7, S. 389 f.)