Die ökonomische und zivilrechtliche Analyse zeigt, daß die "verdeckte Gewinnausschüttung" mit dem verdeckten Ausschütten von Gewinn nichts zu tun hat. Vielmehr handelt es sich um eine Entgelt-Differenz in einem zweiseitigen Rechtsgeschäft zwischen der Gesellschaft und ihrem Anteilseigner. Daher stellt sich die Frage, ob die vGA trotz der Unterschiede mit den gleichen Rechtsfolgen wie ein Ausschüttungsvorgang belegt werden soll oder wegen der Unterschiede mit anderen - und wenn ja: welchen - Rechtsfolgen zu verknüpfen ist. Mit dem Korrekturkonzept entwickelt der Autor eine völlig neue Rechtsfolgenkombination für die vGA, die im Gegensatz zum Anrechnungsverfahren weder in die zivilrechtliche Gewinnverteilung noch Gewinnverwendung eingreift.
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