Die von der Rechtsprechung entwickelte Lehre der verdeckten Sacheinlage führte in der Vergangenheit durch die oftmals doppelte Inanspruchnahme des einlegenden Gesellschafters zu wirtschaftlich teilweise existenzbedrohenden Konsequenzen. Zur Vermeidung dieser Auswirkungen implementierte der Gesetzgeber im Jahr 2008 mit dem MoMiG im GmbH-Recht die Anrechnungslösung, welche er sodann in 2009 mit dem ARUG ebenfalls in das Aktienrecht übernahm. Die Kodifikation brachte jedoch nicht die vom Gesetzgeber ebenfalls intendierte Vereinfachung der Handhabung der verdeckten Sacheinlage, sondern zahlreiche neue Probleme mit sich, die in dieser Arbeit umfassend behandelt werden. Die Abhandlung zeigt darüber hinaus auf, inwieweit die bisherige Rechtsprechung zur verdeckten Sacheinlage im GmbH-Recht auch künftig noch relevant ist.