Das Werk untersucht die deutsche Kulturförderung im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Beihilfenkontrollrecht der Europäischen Gemeinschaft. Als relevante Förderbereiche werden die Förderung des Theater-, Musik- und Kunstlebens, die Förderung der Herstellung und Verbreitung von Druckwerken, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Rundfunkgebühren sowie die Filmförderung im Einzelnen begutachtet und mit Blick auf ihre EG-Beihilfenrechtskonformität bewertet. Unter umfassender Berücksichtigung der aus der Sicht des EG-Beihilfenrechts bestehenden Konfliktpotenziale führt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die deutsche Kulturförderungspraxis in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung den EG-beihilfenrechtlichen Vorgaben gerecht wird.