Die 'Limited' als nach englischem Recht gegründete Gesellschaft findet nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in den Fällen "Centros", "Überseering" und "Inspire Art" zunehmend Verbreitung in Deutschland. Ein Aspekt des 'Limited'-Rechts hat bislang aber noch wenig Beachtung gefunden: Die Behandlung deutsch-englischer Erbfälle im Bereich des Gesellschaftsrechts. Die Arbeit geht daher der Frage nach, was mit den Anteilen an einer Private Company Limited by Shares geschieht, die ein Deutscher als Einmann-Gesellschaft mit einem Startkapital von einem Pfund wirksam gegründet und immer von Deutschland aus in Form einer ordnungsgemäß angemeldeten Zweigniederlassung betrieben hat, wenn der Deutsche stirbt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.