Alle deutschen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) enthalten Artikel zum Verständigungsverfahren. Es soll Besteuerungskonflikte lösen, die trotz DBA-Kollisionsregeln verbleiben, z. B. wegen ungleicher Auslegung der DBA. Das Verständigungsverfahren bleibt auf völkerrechtlicher Ebene, ohne den Vollzug im Verhältnis zwischen Bürger und Staat zu regeln. Diese "Achillesferse" soll
175a AO verfahrensrechtlich absichern. Die Autorin untersucht diese Regelung umfassend, indem sie Hintergrund, Anwendungsbereich und Transformationsfunktion der Norm beleuchtet, sie systematisch in die Korrektur- und Verjährungsregeln der Abgabenordnung einordnet und das Verhältnis zum Rechtsbehelfsverfahren klärt. Schließlich wird geprüft, ob auch informelle Verständigungen mittels
175a AO umsetzbar sind.
175a AO verfahrensrechtlich absichern. Die Autorin untersucht diese Regelung umfassend, indem sie Hintergrund, Anwendungsbereich und Transformationsfunktion der Norm beleuchtet, sie systematisch in die Korrektur- und Verjährungsregeln der Abgabenordnung einordnet und das Verhältnis zum Rechtsbehelfsverfahren klärt. Schließlich wird geprüft, ob auch informelle Verständigungen mittels
175a AO umsetzbar sind.