Marktplatzangebote
2 Angebote ab € 19,89 €
  • Broschiertes Buch

Modernen Gesellschaften stellt sich seit der Säkularisierung die doppelte Aufgabe, politische Autorität zu gründen und zu legitimieren sowie ihre Mitglieder sozial zu integrieren. In den Mittelpunkt der Verfassungs- und Demokratietheorie rückt daher die Frage, wie diese Gesellschaften sich eine politische Ordnung geben, ihre unvermeidlichen Konflikte einhegen und sich als demokratische Republiken konstituieren. Das Werk greift die bedeutenden Debatten zur Zivilgesellschaft, zum Kommunitarismus-Streit und die Sozialstaatskritik auf. Für die Lösung aktueller verfassungsrechtlicher Kontroversen…mehr

Produktbeschreibung
Modernen Gesellschaften stellt sich seit der Säkularisierung die doppelte Aufgabe, politische Autorität zu gründen und zu legitimieren sowie ihre Mitglieder sozial zu integrieren.
In den Mittelpunkt der Verfassungs- und Demokratietheorie rückt daher die Frage, wie diese Gesellschaften sich eine politische Ordnung geben, ihre unvermeidlichen Konflikte einhegen und sich als demokratische Republiken konstituieren.
Das Werk greift die bedeutenden Debatten zur Zivilgesellschaft, zum Kommunitarismus-Streit und die Sozialstaatskritik auf. Für die Lösung aktueller verfassungsrechtlicher Kontroversen (z.B. Kruzifix-Urteil des BVerfG) und für die Begründung des republikanischen Prinzips wie auch der sozialen Grundrechte bietet der Autor einen neuen Zugang an, der die weitere Diskussion sicher entscheidend prägen wird.
Die Arbeit wendet sich an alle diejenigen, die sich in Rechts- und Politikwissenschaften für Verfassungstheorie und Verfassungsrecht sowie für Probleme der Politischen Philosophie und Staatslehre interessieren.
Der Autor arbeitet als Professor für Öffentliches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaft der J.W. Goethe-Universität Frankfurt am Main.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 02.08.1996

Gemeinschaft von Fremden
Ein liberales Verfassungskonzept für die multikulturelle Gesellschaft

Günter Frankenberg: Die Verfassung der Republik. Autorität und Solidarität in der Zivilgesellschaft. Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden 1996. 262 Seiten, 58,- Mark.

Alle modernen Begriffe der Politik sind Versuche, einen Haufen fremder und beziehungsloser Menschen derart zu verbinden, daß sie einander moralische Pflichten schulden und zu einer politischen Gemeinschaft werden, ohne aufzuhören, Fremde zu bleiben. Nicht zuletzt aus dieser paradoxen Eigenart als "Gemeinschaft von Fremden" folgt die Zerbrechlichkeit des modernen Verfassungsstaates. Unter den zahlreichen Verfassungstheorien, die sich dieses Widerspruchs (meist ein wenig sorgenvoll) bewußt sind, sticht der Essay Günter Frankenbergs hervor, weil er eine heutzutage selten gewordene Zuversicht ausstrahlt, die der Autor mit bemerkenswerten Argumenten untermauert. Während es weithin als ausgemacht gilt, daß, nach einem Satz Böckenfördes, der Verfassungsstaat auf Voraussetzungen ruht, die er selbst nicht garantieren kann, verficht Frankenberg das Gegenteil: eine ausschließliche diesseitige Theorie des Verfassungsstaates, die auf jegliche Verankerung der Politik in vorpolitischen, insbesondere religiösen Schichten verzichtet.

Während die Verfassungstheorie üblicherweise darauf gerichtet ist, die Bedingungen zu benennen, unter denen aus der Vielheit und Verschiedenheit der Menschen durch Einigung eine politische Einheit geschmiedet werden kann, beharrt Frankenberg auf der durch keine politische Form aufhebbaren Unterschiedlichkeit der Individuen; nicht der Vertrag (und damit der Konsens), sondern der soziale Konflikt sei "das eigentliche Medium der Vergesellschaftung". Dessen Bewältigung verortet er in einem bürgergesellschaftlichen Verbandswesen. Die wirkliche Verfassung der Zivilgesellschaft liege in einer "grundlegenden Konvention", in der sich die Individuen wechselseitig als gleichwertig und gleich würdig anerkennen. Da die einzelnen eigensinnig in ihrer Unterschiedlichkeit und Andersartigkeit verharren, wird die Wahrnehmung des anderen als anders und damit üblicherweise als fremd und doch zugleich auch seine Anerkennung als gleich zum empfindlichen Kern dieser Theorie politischer Ordnung.

Mehr noch als der klassische gesellschaftliche Konflikt um teilbare Güter wird der politische "Kampf um Anerkennung" zum Kennzeichen einer auf der Verschiedenheit ihrer Glieder beruhenden Bürgergesellschaft. Keine vorpolitischen Gemeinsamkeiten, überkommenen Werte, eingeübten Bürgertugenden oder unsichtbaren Hände bieten Hoffnung auf gesellschaftliche Verträglichkeit und Einheit außerhalb der Politik. Zu Recht bezeichnet Frankenberg die kompromißlose Voraussetzungslosigkeit dieser politischen Selbsterzeugung der Zivilgesellschaft als "Zumutung des Eigenhandelns". Müssen wir uns dieser Zumutung aussetzen?

Nach Frankenberg haben wir keine Wahl. Nach seinem Verständnis der verfaßten Republik fordern die Zersplitterung und Gebrochenheit unserer Gesellschaft, die Vielfalt unvereinbarer Lebensstile und die offenkundige Krise überkommener Formen gesellschaftlichen Zusammenhalts eine neue und voraussetzungslose Konstruktion des Staatsbürgers.

Jedenfalls erklärt Frankenberg das Vertrauen darein, daß die vorpolitischen Bindekräfte der Kultur die Institutionen des Verfassungsstaates tragen werden, für trügerisch, ohne doch deswegen gleich ins Horn des Multikulturalismus zu stoßen. Er schlägt gewissermaßen einen dritten Weg vor, in dem die Grundannahmen des Multikulturalismus - das Beharren auf Identität bis hin zum Recht auf Anderssein - mit denen des liberalen Verfassungsstaates verknüpft werden. Die politischen Formen und Institutionen des Verfassungsstaates sollen zwar blind gegenüber Religion, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Sprache, sozialer Stellung, kurz: gegenüber den Besonderheiten der Individuen bleiben, aber nicht zugleich diese individuellen Eigenarten in einer allgemeinen, gleichen und einheitlichen Staatsbürgerstellung einschmelzen.

Das hört sich wie die Quadratur des Kreises an. Einerseits soll der Verfassungsstaat seine so schwer erkämpfte und stets bedrohte Tugend der Farbenblindheit aufgeben, andererseits soll aber doch am Ende das Prinzip der Allgemeinheit der politischen Formen kraft einer ihnen von Frankenberg zugeschriebenen Energie (die sich ein wenig vage im Begriff der "grundlegenden Konvention" gebündelt zu haben scheint) über die Besonderungen der Kultur obsiegen. Kann man in der Politik wirklich jemanden als Gleichen und gleichzeitig auch als ganz anderen und Verschiedenen anerkennen? Können wir gleichzeitig gleich und besonders sein? Frankenberg bejaht die Frage, und darin liegt zweifellos die Herausforderung seines Essays. Wenn sich seine Antwort als belastbar erweist, dann wäre ihm nichts weniger als eine liberale Theorie des multikulturellen Verfassungsstaates gelungen. ULRICH K. PREUSS

Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
…mehr