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Der Staatskonzeption Hayeks und der des Grundgesetzes ist gemeinsam, das sie beide Verfassung der Freiheit sein möchten. Ausgangspunkt der Lehre Hayeks von Staat und Markt ist der Begriff der Freiheit. Alleiniger Zweck des Staates bei Hayek ist die Sicherstellung eines Zustands der Freiheit, der Abwesenheit von personalem Zwang. An die Stelle der Herrschaft von Menschen über Menschen tritt die 'Herrschaft des Gesetzes', der Rechtsstaat. Freiheit ist stets Freiheit unter dem allgemeinen Gesetz. Die Ausübung staatlicher Zwangsgewalt wird auf die Durchsetzung allgemeiner Gesetze beschränkt. Ein…mehr

Produktbeschreibung
Der Staatskonzeption Hayeks und der des Grundgesetzes ist gemeinsam, das sie beide Verfassung der Freiheit sein möchten.
Ausgangspunkt der Lehre Hayeks von Staat und Markt ist der Begriff der Freiheit. Alleiniger Zweck des Staates bei Hayek ist die Sicherstellung eines Zustands der Freiheit, der Abwesenheit von personalem Zwang. An die Stelle der Herrschaft von Menschen über Menschen tritt die 'Herrschaft des Gesetzes', der Rechtsstaat. Freiheit ist stets Freiheit unter dem allgemeinen Gesetz. Die Ausübung staatlicher Zwangsgewalt wird auf die Durchsetzung allgemeiner Gesetze beschränkt.
Ein zweiter entscheidender Aspekt für das Verständnis der hayekschen Lehre ist das Phänomen universaler Knappheit, welches auch die Knappheit von Wissen umfasst und zu 'Anmaßung von Wissen' bei zentraler Planung und Regelung führt. Wissenbildung beginnt stets auf der individuellen Ebene - sowohl bei Hervorhebung allgemeiner Regeln als auch der Bewältigung von Knappheiten.
Die große Leistung Hayeks be steht darin, dass es ihm gelingt, Staat und Markt gleichzeitig im Auge zu behalten. Die freiheitliche Begründung von Markt und Staat bei Hayek vermittelt die Erkenntnis, dass das Grundgesetz als Verfassung der Freiheit gleichzeitig Verfassung des Staates und Verfassung des Marktes ist.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 25.06.2001

Von wegen Neutralität
Ein Beweis der grundgesetzlichen Verankerung der Marktwirtschaft

Michael Kläver: Die Verfassung des Marktes. F. A. von Hayeks Lehre von Staat und Markt im Spiegel grundgesetzlicher Staats- und Verfassungsrechtslehre. Verlag Lucius & Lucius, Stuttgart 2000, 316 Seiten.

Die Frage nach der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes dürfte durch die in den kommenden Jahren zu erwartende häufigere Beteiligung der Partei des Demokratischen Sozialismus (PDS) an der Regierungsverantwortung in den deutschen Bundesländern ins Zentrum der wirtschafts- und sozialpolitischen Auseinandersetzung zurückkehren. Diese vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Doktrin dürfte der Nachfolgeorganisation der alten SED als geeigneter verfassungsrechtlicher Schutzmantel für Versuche dienen, die Freiheitsordnung der Sozialen Marktwirtschaft in Richtung eines "demokratischen" Sozialismus zu verändern. Diese Gefahr besteht besonders, weil sich die Lehre von der wirtschaftspolitischen Neutralität des Grundgesetzes in der deutschen Staatsrechtslehre durchgesetzt hat. Zwar herrscht weitgehend Einigkeit darüber, daß eine voll entwickelte Plan- oder Zentralverwaltungswirtschaft den Vorgaben des Grundgesetzes nicht entsprechen kann. Aus dem Grundgesetz folge jedoch keine Entscheidung für ein bestimmtes Wirtschaftssystem, heißt es.

Um so mehr ist Michael Kläver dafür zu danken, daß er das alte Thema des Zusammenhangs von Staat und Markt konsequent vom Begriff der Freiheit her bearbeitet und dadurch einen einheitlichen Maßstab für die Gestaltung von Staat und Markt heranzieht. Mit explizitem Bezug auf Friedrich August von Hayek verdeutlicht Kläver, daß Freiheit "als Unabhängigkeit von der Willkür anderer" nicht teilbar ist. Freiheit als Unabhängigkeit von der Willkür anderer richte sich immer auf die Beziehungen von Menschen zu Menschen und gelte deshalb in jedem menschlichen Lebensbereich. Die vom Ordoliberalen Walter Eucken herausgestellte Interdependenz der Wirtschaftsordnung mit allen übrigen Lebensordnungen sei aufgrund der Unteilbarkeit der Freiheit in den Grundbegriffen begründet, weshalb die begriffliche Verfassung des Staates zugleich zur Verfassung des Markts werde.

Da Freiheit für Hayek nicht ohne Verantwortung denkbar sei, erfordere sie die individuelle Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Die Untrennbarkeit von Freiheit und Verantwortung sei das Fundament eines freiheitlichen Gemeinwesens, das Fundament von Staat und Markt. Verantwortung müsse jedoch wie Freiheit materialisiert werden, weil der vom einzelnen Menschen zu verantwortende Umfang von Handlungsfolgen meist nicht von vornherein feststehe. Deshalb erfolge eine Zuordnung der sich aus den Handlungen ergebenden Verantwortung durch das allgemeine Gesetz, durch die Herrschaft des Gesetzes (rule of law). Erst durch die Herrschaft des Gesetzes werde Verantwortung einforderbar und könne die gleiche Freiheit für alle verwirklicht werden.

Hierbei sei staatliche Gesetzgebung auf die Verwirklichung des rechtlichen Zustandes im Sinne formaler allgemeiner Verträglichkeit der äußeren Handlungen beschränkt und sei hinsichtlich der Glücksvorstellungen der einzelnen Bürger neutral. Die Gesetze des Staates und die gesamte Staatstätigkeit müßten sich deshalb am formalen Kriterium der Verträglichkeit der Freiheit aller messen lassen. Deshalb - so schreibt Kläver - sei der Staat in allen Lebensbereichen, auch im Markt, auf die Rolle des neutralen Wächters reduziert, der die Durchsetzung allgemeiner Gesetze, die auch im Marktbereich notwendig seien, sicherzustellen habe. Die Übernahme und Ausführung weiterer Funktionen scheitere am formalen Test der Universalisierbarkeit.

Aus diesem Grund fordert Kläver in Opposition zur herrschenden Staatsrechtslehre, daß der wettbewerbliche Markt als freiheitliche Grundinstitution verstanden werden müsse, der ein verfassungsrechtlicher Schutz zuzubilligen sei. Dem Grundgesetz sei eine Grundentscheidung für eine dezentrale, individuelle Entscheidungsstruktur zu entnehmen, die aus der inneren Logik der Grundrechte folge. Diese lasse erkennen, daß entgegen der herrschenden Lehre von der Ordnungsneutralität des Grundgesetzes die Wirtschaftsverfassung des Grundgesetzes marktlich konzipiert sei.

NORBERT TOFALL

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