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Auch wenn die Erbschaftsteuer europarechtlich nicht harmonisiert ist, müssen die nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten bei ihrer Ausgestaltung der Erbschaftsteuer, sofern sie sich für eine Erhebung entschieden haben, das Europarecht beachten und dürfen nicht dagegen verstoßen. In dieser Arbeit werden die Vorgaben sowohl des Europarechts als auch des deutschen Verfassungsrechts für die Ausgestaltung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht herausgearbeitet und die deutschen Regelungen daran gemessen. Insgesamt werden dabei 18 verfassungs- und/oder europarechtswidrige Regelungen des…mehr

Produktbeschreibung
Auch wenn die Erbschaftsteuer europarechtlich nicht harmonisiert ist, müssen die nationalen Gesetzgeber der EU-Mitgliedstaaten bei ihrer Ausgestaltung der Erbschaftsteuer, sofern sie sich für eine Erhebung entschieden haben, das Europarecht beachten und dürfen nicht dagegen verstoßen. In dieser Arbeit werden die Vorgaben sowohl des Europarechts als auch des deutschen Verfassungsrechts für die Ausgestaltung der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht herausgearbeitet und die deutschen Regelungen daran gemessen. Insgesamt werden dabei 18 verfassungs- und/oder europarechtswidrige Regelungen des ErbStG identifiziert und entsprechende Änderungsvorschläge unterbreitet. Darüber hinaus wird rechtsvergleichend an jeweils passender Stelle ein Blick auf die Regelungen der anderen Staaten des EWR geworfen. Dafür finden sich in einem Anhang mehrere Übersichten, die einen Vergleich der Ausgestaltung der Erbschaftsteuer in den Staaten des EWR sowie Großbritannien ermöglichen sollen.
Autorenporträt
Michael Feldner studierte Rechtswissenschaft und Betriebswirtschaftslehre an der Universität Potsdam. Von 2010 bis 2022 war er in verschiedenen Kanzleien in Berlin und Frankfurt am Main im Bereich der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sowie von 2016 bis 2022 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Heintzen an der Freien Universität Berlin tätig. Er hat seit 2018 Lehraufträge im Steuer- und Stiftungsrecht an der Universität Potsdam sowie der Universität Münster und ist seit 2022 Rechtsanwalt in der Private Client-Praxis von POELLATH in Berlin. Er berät vermögende Privatpersonen, Familienunternehmen, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen