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Das internationale Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (¿EPGÜ¿) beabsichtigt ¿ als Teil der sog. ¿europäischen Patentreform¿ ¿ die Schaffung des ersten zwischenstaatlichen Gerichts im Bereich des Zivilrechts. Dafür sollen die entsprechenden Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen werden, so dass Bund und Länder in dessen Zuständigkeitsbereich künftig keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben können. Es handelt sich um einen Modellversuch, nach dessen Vorbild in Zukunft offenbar auch andere Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers von der nationalen auf eine…mehr

Produktbeschreibung
Das internationale Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (¿EPGÜ¿) beabsichtigt ¿ als Teil der sog. ¿europäischen Patentreform¿ ¿ die Schaffung des ersten zwischenstaatlichen Gerichts im Bereich des Zivilrechts. Dafür sollen die entsprechenden Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen werden, so dass Bund und Länder in dessen Zuständigkeitsbereich künftig keine Gerichtsbarkeit mehr ausüben können. Es handelt sich um einen Modellversuch, nach dessen Vorbild in Zukunft offenbar auch andere Rechtsschutzmöglichkeiten des Bürgers von der nationalen auf eine zwischenstaatliche Ebene verlagert werden sollen. Die für das Inkrafttreten des EPGÜ notwendige Ratifikation durch die BR Deutschland wollte die deutsche Bundesregierung ursprünglich durch das ¿Gesetz zu dem Übereinkommen vom 19.02.2013 über ein Einheitliches Patentgericht¿ erreichen. Der Deutsche Bundestag stimmte dem Gesetzentwurf am 10.03.2017 nachts um 1:30 Uhr einstimmig zu, wobei an den Abstimmungen lediglich 35 der damals 630 Bundestags-Abgeordneten teilnahmen. Unmittelbar nach der ebenfalls einstimmigen Annahme des Gesetzentwurfs im Bundesrat am 31.03.2017 erhob der Autor gegen die Ratifikation Verfassungsbeschwerde, die im März 2020 Erfolg hatte (Az. BVerfG, 2 BvR 739/17). In seiner Entscheidung erklärte das Bundesverfassungsgericht die Ratifikation des EPGÜ für nichtig und hob damit ¿ soweit ersichtlich ¿ erstmals überhaupt die Ratifikation eines internationalen Übereinkommens auf. Das Buch dient der Dokumentation dieser Vorgänge und macht mit der Verfassungsbeschwerdeschrift und dem diese begleitenden Eilantrag wesentliche Verfahrensdokumente erstmals der Öffentlichkeit zugänglich. Die darin vorgenommene Überprüfung des EPGÜ anhand des Grundgesetzes zeigt mehrere Verfassungsverstöße auf, von denen einer letztlich die Unwirksamkeit der Ratifikation bewirkte.
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Autorenporträt
Dr. Ingve Björn Stjerna ist Rechtsanwalt in Düsseldorf und befasst sich seit rund einem Jahrzehnt intensiv mit der europäischen Patentreform. Er ist Beschwerdeführer in den Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 739/17 und 2 BvR 2217/20 gegen die Ratifikation des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht.