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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, FernUniversität Hagen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Modul Vergleichende Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Kritik steht immer wieder, dass VerfG, vormals neutrale "Hüter der Verfassung", die in politischen Fragen eher Zurückhaltung üben sollten (Kelsen 2008), sich mehr und mehr als Vetospieler etablieren und dadurch Handlungsspielräume der Politik einschränken würden (vgl. dazu Rudzio 2011, S. 304f.).Um dies zu bewerten, muss man sich mit der Begrifflichkeit "Vetospieler" näher…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2,3, FernUniversität Hagen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Modul Vergleichende Politikwissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Kritik steht immer wieder, dass VerfG, vormals neutrale "Hüter der Verfassung", die in politischen Fragen eher Zurückhaltung üben sollten (Kelsen 2008), sich mehr und mehr als Vetospieler etablieren und dadurch Handlungsspielräume der Politik einschränken würden (vgl. dazu Rudzio 2011, S. 304f.).Um dies zu bewerten, muss man sich mit der Begrifflichkeit "Vetospieler" näher auseinander setzen. Der Begriff Vetospieler ist keine Neuerung der letzten Jahre, erlebt aber mit George Tsebelis Vetospieler-Theorie eine zunehmende Beachtung in der Vergleichenden Politikwissenschaft (Abromeit u. Stoiber 2006, S. 63).Gegenstand dieser Arbeit ist ein Vergleich des BVerfG in Karlsruhe und des VfGH in Wien. Ziel ist, Indikatoren heraus zu arbeiten, die beschreiben, wovon die Vetomacht eines Verfassungsgerichtes abhängig ist. Sprich in welchem Maße ein VerfG als Vetospieler in einem politischen System angesehen werden kann. Die Summe dieser Indikatoren soll als "Vetopotential" bezeichnet werden. Im ersten Teil der Arbeit wird kurz begründet, warum VerfG als Vetospieler anzusehen sind. Diese Indikatoren sind zum einen für die Bewertung des oben kurz skizzierten Vorwurfes des Vetospielers sinnvoll einsetzbar und zum anderen dazu geeignet, in weiterführenden Studien die Aktivität von VerfG zu messen und für weitere Länder vergleichen zu können. Der zweite Abschnitte beschäftigt sich mit der Vetospieler-Theorie nach Tsebelis und skizziert wichtige Abwandlungen durch andere Autoren, und dritte Abschnitt vergleicht die beiden Verfassungsgerichte (BVerfG und VfGH) in Hinsicht auf die Merkmale: Anzahl der Vetospieler, ideologische Distanzen und interne Homogenität. Mit einer Zusammenführung der Empirie und der Vetospieler-Theorie endet diese Arbeit.
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