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Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Arbeit untersucht die daran anschließende Grundsteuerreform auf Bundes- und Länderebene formell und materiell verfassungsrechtlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beurteilung des Bundesgrundsteuerrechts aus gleichheits- (Art. 3 Abs. 1 GG) und freiheitsrechtlicher (Art 14 Abs. 1 GG) Sicht. Gewürdigt werden die verschiedenen Bewertungsverfahren, die Steuermesszahlreduktionen als auch die sog.…mehr

Produktbeschreibung
Mit Urteil vom 10.04.2018 (1 BvL 11/14) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorschriften der Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Arbeit untersucht die daran anschließende Grundsteuerreform auf Bundes- und Länderebene formell und materiell verfassungsrechtlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beurteilung des Bundesgrundsteuerrechts aus gleichheits- (Art. 3 Abs. 1 GG) und freiheitsrechtlicher (Art 14 Abs. 1 GG) Sicht. Gewürdigt werden die verschiedenen Bewertungsverfahren, die Steuermesszahlreduktionen als auch die sog. Grundsteuer C. Es wird herausgearbeitet, dass zwar Ertragswert- (§§ 252 ff. BewG), Vergleichswert- (§ 247 BewG) und Sachwertverfahren (§§ 258 ff. BewG) - anders als auf Länderebene - verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen, gerade die Steuermesszahlreduktionen und die sog. Grundsteuer C auf Bundes- und Länderebene jedoch mit nicht unerheblichen verfassungsrechtlichen Problemen behaftet sind.
Autorenporträt
Jan Winkler studierte zwischen Oktober 2014 und Juni 2020 Rechtswissenschaften an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster. Seine Dissertation entstand während seiner Zeit am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht von Prof. Dr. Marcel Krumm, an welchem er seit September 2020 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter beschäftigt ist. In dieser Zeit absolvierte er begleitend einen LL.M. im Wirtschaftsrecht an der Universität Münster und bestand im Februar 2023 die Steuerberaterprüfung. Seit September 2023 ist er als Rechtsreferendar am Landgericht Münster beschäftigt.