69,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
payback
0 °P sammeln
  • Broschiertes Buch

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) unterliegen zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Thema hat zuletzt durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung eine weitere Dynamik gewonnen. So baute der Gesetzgeber im Jahr 2019 die seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehenden Beschränkungen der Verlustverrechnung weiter aus. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2020 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen für verfassungswidrig gehalten. Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) unterliegen zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Thema hat zuletzt durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung eine weitere Dynamik gewonnen. So baute der Gesetzgeber im Jahr 2019 die seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehenden Beschränkungen der Verlustverrechnung weiter aus. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2020 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen für verfassungswidrig gehalten. Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Verlustverrechnungsbeschränkungen (Gleichheits- und Freiheitsrechte sowie das Finanzverfassungsrecht). Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 EStG anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass nur die Sätze 1-3 des § 20 Abs. 6 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und die Sätze 4-6 verfassungswidrig sind.
Autorenporträt
Konstantin Lainer studierte Rechtswissenschaft mit Schwerpunkt im Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Universität Passau (Erstes Staatsexamen 2020). Seit Abschluss des Studiums arbeitet er an der Universität Passau als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Rainer Wernsmann). Derzeit ist er Rechtsreferendar im Bezirk des Oberlandesgerichts München.