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Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) unterliegen zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Thema hat zuletzt durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung eine weitere Dynamik gewonnen. So baute der Gesetzgeber im Jahr 2019 die seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehenden Beschränkungen der Verlustverrechnung weiter aus. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2020 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen für verfassungswidrig gehalten. Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen…mehr

Produktbeschreibung
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 EStG) unterliegen zahlreichen Verlustverrechnungsbeschränkungen. Das Thema hat zuletzt durch Entwicklungen in der Gesetzgebung und Rechtsprechung eine weitere Dynamik gewonnen. So baute der Gesetzgeber im Jahr 2019 die seit Einführung der Abgeltungsteuer bestehenden Beschränkungen der Verlustverrechnung weiter aus. Der Bundesfinanzhof hat im Jahr 2020 in einem Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht bereits eine Beschränkung für Verluste aus Aktienveräußerungen für verfassungswidrig gehalten. Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtlichen Maßstäbe für Verlustverrechnungsbeschränkungen (Gleichheits- und Freiheitsrechte sowie das Finanzverfassungsrecht). Der Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung der Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 6 EStG anhand des allgemeinen Gleichheitssatzes. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass nur die Sätze 1-3 des § 20 Abs. 6 EStG mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar und die Sätze 4-6 verfassungswidrig sind.
Autorenporträt
Konstantin Lainer received his law degree from the University of Passau (First State Examination 2020) with specialization in Corporate and Tax Law. Since then he has been working at the University of Passau as a research assistant to the Chair of Constitutional, Administrative, Public Finance and Tax Law (Prof. Dr. Rainer Wernsmann). He is currently a legal trainee of the Higher Regional Court of the district of Munich.