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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,9, ( Europäische Fernhochschule Hamburg ), Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Verfassung enthält eine Vielzahl von Grundrechten. Das wichtigste und elementarste ist die Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz: Unantastbar, geschützt und unumstößlich gibt es jedermann einen Schutz. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Regelsatzurteil aus dem Jahr 2010 den Regelsatz nach dem SGB II für verfassungswidrig erklärt und im Zuge dessen neue Rahmenbedingungen zur Ermittlung dessen…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,9, ( Europäische Fernhochschule Hamburg ), Sprache: Deutsch, Abstract: Die deutsche Verfassung enthält eine Vielzahl von Grundrechten. Das wichtigste und elementarste ist die Menschenwürde gemäß Artikel 1 Grundgesetz: Unantastbar, geschützt und unumstößlich gibt es jedermann einen Schutz. Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Regelsatzurteil aus dem Jahr 2010 den Regelsatz nach dem SGB II für verfassungswidrig erklärt und im Zuge dessen neue Rahmenbedingungen zur Ermittlung dessen und zur Sicherung des Existenzminimums geschaffen. Fortan soll das Parlamentsgesetz dem Regelsatzermittlungsgesetz unter stetiger Fortschreibung die Verfassungsmäßigkeit des Regelsatzes nach dem SGB II und folglich das Grundrecht auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums sicherstellen. Das Bundesverfassungsgericht leitete in dem besagten Urteil gem. Artikel 1 Absatz 1 dem Grundrecht der Menschenwürde i. V. m. Artikel 20 Grundgesetz dem Sozialstaatsprinzip ab. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wird der Regelsatz nach dem SGB II in der Covid-19-Pandemie hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit geprüft. Insbesondere werden die Abteilungen 1: Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren und Abteilung 6: Gesundheitspflege in besonderem Maße beleuchtet. Vorerst wird das Sozialstaatsprinzip und das Regelbedarfsurteil aus dem Jahr 2010 sowie ein früheres Urteil in diesem Kontext dargelegt. Im weiteren Verlauf werden die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug nach dem SGB II erläutert und die Zusammensetzung dieses Regelsatzes aufgezeigt. Eine Prognose zu der Entwicklung des Regelsatzes nach dem SGB II folgt in diesem Kontext.
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