Das Thema der verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen des Grundgesetzes und ihres Verhältnisses zueinander ist ein ebenso grundlegendes wie ein in jüngerer Zeit vernachlässigtes Thema der deutschen Staatsrechtslehre. Dabei reicht die Auseinandersetzung mit verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen bis in die Weimarer Zeit zurück. Diese hat das BVerfG unter dem Grundgesetz in jahrzehntelanger Rechtsprechung dogmatisch ausgeformt. Nicht erschöpfend ergründet worden ist aber bislang, in welchem Verhältnis diese verfassungsrechtlichen Grundentscheidungen (konkret: Menschenwürdegarantie sowie Demokratie-, Rechtsstaats-, Bundesstaats-, Republik- und Sozialstaatsprinzip) genauer zueinander stehen. Thossaporn Saensawatt schließt diese Lücke, indem er systematisch jede Grundentscheidung anhand zuvor entwickelter Kriterien zu jeder anderen in Beziehung setzt und daraus wiederum Ableitungen für das Verhältnis der grundgesetzlichen Konkretisierungen jener Grundentscheidungen zueinander vornimmt.