Ernst-Wolfgang BöckenfördeDie verfassungstheoretische Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Bedingung der individuellen Freiheit
178. Sitzung am 12. Juli 1972 in Düsseldorf
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Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dr. jur., Dr. phil., Dr. h.c. mult., geboren 1930, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Münster/Westfalen und München. Nach der Habilitation in Münster (1964) lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964 - 69), Bielefeld (1969 - 1977) und Freiburg i.Br. (seit 1977, emeritiert 1995). Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.
Die verfassungstheoretische Unterscheidung von Staat und Gesellschaft als Bedingung der individuellen Freiheit.- Diskussionsbeiträge.