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Die Arbeit liefert grundlegend neue Erkenntnisse zu Begriff und Subsumtion der Verfügungsmacht und begründet einen geänderten Verfügungsbegriff, der bisherige systematische Fehler beseitigt.
Ihr zufolge lässt sich die Verfügungsmacht - entgegen der bislang einhelligen Meinung - in eine Inhaltskomponente, eine personale Komponente, eine Erlaubniskomponente und eine Rechtsgrundkomponente untergliedern.
Nach dem in der Dissertation vertretenen neuen Verfügungsbegriff ist auch die Erstbestellung eines Rechts eine Verfügung. Dies kann die Bestellung beschränkt-dinglicher Rechte besser
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Produktbeschreibung
Die Arbeit liefert grundlegend neue Erkenntnisse zu Begriff und Subsumtion der Verfügungsmacht und begründet einen geänderten Verfügungsbegriff, der bisherige systematische Fehler beseitigt.

Ihr zufolge lässt sich die Verfügungsmacht - entgegen der bislang einhelligen Meinung - in eine Inhaltskomponente, eine personale Komponente, eine Erlaubniskomponente und eine Rechtsgrundkomponente untergliedern.

Nach dem in der Dissertation vertretenen neuen Verfügungsbegriff ist auch die Erstbestellung eines Rechts eine Verfügung. Dies kann die Bestellung beschränkt-dinglicher Rechte besser erklären als die bisherige Meinung.

Weiter wird dargelegt, dass zwischen einer rechtsgeschäftlichen und einer faktischen Verfügungsmacht unterschieden werden kann. Die faktische Verfügungsmacht wird bei tatsächlichen Verfügungen und nach Ansicht des Autors auch beim Nichtberechtigten bedeutsam.
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Autorenporträt
Der 1985 in Hamburg geborene Autor studierte nach dem Abitur mit der Note 1,0 Rechtswissenschaft an der dortigen Universität mit dem Schwerpunkt Sozial-/Arbeitsrecht. Im Juli 2010 bestand er die Erste Juristische Prüfung mit der Endnote »gut«. Die anschließende Dissertation mit dem Titel »Die Verfügungsmacht« wurde von der Studienstiftung des deutschen Volkes mit einem Promotionsstipendium gefördert und im Oktober 2013 von der Universität Hamburg mit »magna cum laude« bewertet. Der Autor ist z. Zt. Referendar beim Hanseatischen Oberlandesgericht.