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Der bei der Vergabe sogenannter nachrangiger Dienstleistungsaufträge anzuwendende Regelkatalog ist im Vergleich zu anderen Auftragsarten erheblich eingeschränkt. Diese Untersuchung ermittelt die Vorgaben, die bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungsaufträge beachtet werden müssen und stellt einen Reformvorschlag vor. De lege lata müssen das unionsrechtliche Sekundärrecht und das einfache nationale Recht eingehalten werden. Vor allem die VOL/A gibt einen umfassenden Regelkatalog vor. Weniger Regeln enthält hingegen die VOF. Das übergeordnete Recht ergänzt die zum Teil spärlichen Regeln des…mehr

Produktbeschreibung
Der bei der Vergabe sogenannter nachrangiger Dienstleistungsaufträge anzuwendende Regelkatalog ist im Vergleich zu anderen Auftragsarten erheblich eingeschränkt. Diese Untersuchung ermittelt die Vorgaben, die bei der Vergabe nachrangiger Dienstleistungsaufträge beachtet werden müssen und stellt einen Reformvorschlag vor. De lege lata müssen das unionsrechtliche Sekundärrecht und das einfache nationale Recht eingehalten werden. Vor allem die VOL/A gibt einen umfassenden Regelkatalog vor. Weniger Regeln enthält hingegen die VOF. Das übergeordnete Recht ergänzt die zum Teil spärlichen Regeln des einfachen Rechts. Insbesondere die Vergabe von nachrangigen Dienstleistungsaufträgen, die sich nicht nach der VOL/A richtet, wird so einem umfassenden Vergaberegime unterstellt, das auch die Gewähr von Rechtsschutz umfasst.
Autorenporträt
Imme Buck, geboren 1982, studierte von 2001 bis 2006 Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und in Paris. In den nachfolgenden zwei Jahren arbeitete sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht (einschl. Europarecht), Verwaltungswissenschaft und Rechtsvergleichung an der Bucerius Law School. Seit Anfang 2009 ist sie Referendarin am Oberlandesgericht Hamburg.