Die Vergabe von Unteraufträgen ist eine sehr alte Tätigkeit und entstand mit dem Beginn der Marktwirtschaft bereits im Mittelalter, lange vor dem Industriezeitalter. In der Demokratischen Republik Kongo greifen Unternehmen schon seit langem auf sie zurück, doch bis 2017 gab es keine speziellen Gesetze, die sie besonders regelten. Angesichts dieser Situation wurde das Gesetz Nr. 17/001 vom 8. Februar 2017 zur Festlegung der Regeln für die Vergabe von Unteraufträgen im Privatsektor verabschiedet, das die Rechte und Pflichten der Parteien eines Unterauftrags klarstellt. Neben der Vergabe von Unteraufträgen gibt es auch private Arbeitsvermittlungsdienste, die als private Arbeitsvermittlungsagenturen verstanden werden und einer ganz anderen Rechtsordnung unterliegen; die Vermittlung ist der Vorgang, der im Rahmen des Vermittlungsdienstes durchgeführt wird.
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