Die österreichische Wirtschaft, vor allem die
österreichische Bauwirtschaft, muss sich immer
wieder auf neue Vergabebestimmungen einstellen.
Diese Arbeit versucht nun den materiellen Teil des
Vergaberechtes aus der Sicht der Bauindustrie zu
analysieren.
Es sind mehrere Themen, die bei der Erstellung eines
neuen Rechtsrahmens für die Vergabe von Leistungen,
aufgrund der Vorgabe der EU-Vergaberichtlinie und
aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, in
einem Bundesvergabegesetz neu praxisgerecht
implementiert werden müssen. Beispielhaft angeführt
seien hier das Bestbieterprinzip, die
Zuschlagskriterien, Standardleistungsverzeichnisse
und Normen, konstruktive und funktionale
Leistungsbeschreibungen bis hin zu neuen
Vergabeverfahren.
Bei den materiellen Änderungen sind die Vertreter
der Bauindustrie aufgerufen, die weitere Entwicklung
genau zu beobachten und gegebenenfalls aktiv an
Veränderungen mitzuarbeiten. Ziel soll es weiterhin
sein, den Rechtsschutz für Bieter zu vergrößern und
eine Entwicklung vom Auftragnehmer
zum Vertragspartner zu gewährleisten.
österreichische Bauwirtschaft, muss sich immer
wieder auf neue Vergabebestimmungen einstellen.
Diese Arbeit versucht nun den materiellen Teil des
Vergaberechtes aus der Sicht der Bauindustrie zu
analysieren.
Es sind mehrere Themen, die bei der Erstellung eines
neuen Rechtsrahmens für die Vergabe von Leistungen,
aufgrund der Vorgabe der EU-Vergaberichtlinie und
aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit, in
einem Bundesvergabegesetz neu praxisgerecht
implementiert werden müssen. Beispielhaft angeführt
seien hier das Bestbieterprinzip, die
Zuschlagskriterien, Standardleistungsverzeichnisse
und Normen, konstruktive und funktionale
Leistungsbeschreibungen bis hin zu neuen
Vergabeverfahren.
Bei den materiellen Änderungen sind die Vertreter
der Bauindustrie aufgerufen, die weitere Entwicklung
genau zu beobachten und gegebenenfalls aktiv an
Veränderungen mitzuarbeiten. Ziel soll es weiterhin
sein, den Rechtsschutz für Bieter zu vergrößern und
eine Entwicklung vom Auftragnehmer
zum Vertragspartner zu gewährleisten.