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Die vergleichende Werbung ermöglicht es den Konsumenten sich rasch über gleichartige Produkte einen Leistungsüberblick zu verschaffen und somit eine Kaufentscheidung treffen zu können. Dies trägt dazu bei, dass sich nur die besten Güter und Dienstleistungen am Markt durchsetzen und führt zu einer Steigerung der Qualität am jeweiligen Markt. Jedoch ist vergleichende Werbung nur unter bestimmten Gesichtspunkten zulässig, da Mitbewerber nicht durch den Vergleich geschädigt bzw. herabgesetzt werden dürfen. Um das Ziel des Binnenmarktes in der Europäischen Union verwirklichen zu können, ist es…mehr

Produktbeschreibung
Die vergleichende Werbung ermöglicht es den Konsumenten sich rasch über gleichartige Produkte einen Leistungsüberblick zu verschaffen und somit eine Kaufentscheidung treffen zu können. Dies trägt dazu bei, dass sich nur die besten Güter und Dienstleistungen am Markt durchsetzen und führt zu einer Steigerung der Qualität am jeweiligen Markt. Jedoch ist vergleichende Werbung nur unter bestimmten Gesichtspunkten zulässig, da Mitbewerber nicht durch den Vergleich geschädigt bzw. herabgesetzt werden dürfen. Um das Ziel des Binnenmarktes in der Europäischen Union verwirklichen zu können, ist es unerlässlich Richtlinien zur Rechtsharmonisierung zu erlassen um eine Rechtsgleichheit in den jeweiligen Ländern zu erzielen. In den letzten Jahren wurden dafür diverse europäische Richtlinien erarbeitet, welche die Mitgliedstaaten in nationales Recht umwandeln mussten. Da in diesen meist nur ein Ziel definiert wurde, waren geringe Abweichungen nicht auszuschließen. Dennoch kann man heute von einem harmonisierten Markt in Europa sprechen, welcher es ermöglicht, dass Produkte über die Grenzen hinaus miteinander verglichen werden können.
Autorenporträt
Mag. Sebastian Strasak absolvierte nach der Handelsakademie das Diplomstudium Wirtschaftsrecht und begann im Anschluss mit dem Doktorat der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Vertiefend beschäftigte er sich mit dem Bereich Handels- und Unternehmensrecht. Derzeit ist er als Jurist in einer Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck tätig.