Genetische Untersuchungen spielen für die medizinische Diagnostik eine immer größere Rolle. Für die Gesetzliche Krankenversicherung stellt sich damit die Frage, ob und inwieweit diese Untersuchungen von ihrer Leistungspflicht erfasst werden. Diese Frage lässt sich nicht allgemein, sondern nur unter Berücksichtigung von Art und Kontext der jeweiligen Untersuchung beantworten. Zudem hält das komplexe Regelungswerk des SGB V und der untergesetzlichen Normen des Krankenversicherungsrechts nicht immer Schritt mit dem medizinischen und technologischen Fortschritt, so dass neue diagnostische Entwicklungen juristische Einordnungs- und Abgrenzungsprobleme entstehen lassen. Dies gilt insbesondere für genetische Untersuchungen, die der Therapieplanung im Rahmen von Verfahren der sogenannten Personalisierten oder Individualisierten Medizin dienen. Diesem Themenfeld ist daher besondere Aufmerksamkeit gewidmet.