Zum 01.01.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Dabei wurde im Bürgerlichen Gesetzbuch erstmals der Bauvertrag kodifiziert. Herzstück dieser Kodifizierung sind die Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB. Während die Baupraxis einseitige Änderungsanordnungen bereits aus der VOB/B kennt, betrat der Gesetzgeber mit dem Erlass von § 650c BGB - der Norm zur Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650b Abs. 2 BGB - Neuland. Die vorliegende Dissertation ergründet den Regelungsgehalt von § 650c BGB und untersucht, inwieweit von der Norm abgewichen werden kann. Zudem wird neben der prozessualen Durchsetzung auch die Frage, ob § 650c BGB verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt, erörtert.