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Auch nach der Reform des Urheberrechts im Jahre 2002 blieb es bei den rudimentären und unscharfen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht. Dies darf jedoch nicht zu einem dogmatisch unsauberen Umgang mit den Vorschriften verleiten. Die Arbeit untersucht, wann der Anwendungsbereich der
43 und 69b UrhG eröffnet ist und zeigt auf, dass auch den angestellten Urhebern die neuen Vergütungsansprüche grundsätzlich zustehen. Die dadurch entstehenden Konflikte zwischen dem Arbeitsrecht und dem Urheberrecht sind nicht unüberwindbar. Im Spannungsfeld zwischen den Rechtsgebieten werden
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Produktbeschreibung
Auch nach der Reform des Urheberrechts im Jahre 2002 blieb es bei den rudimentären und unscharfen gesetzlichen Regelungen zum Arbeitnehmerurheberrecht. Dies darf jedoch nicht zu einem dogmatisch unsauberen Umgang mit den Vorschriften verleiten. Die Arbeit untersucht, wann der Anwendungsbereich der

43 und 69b UrhG eröffnet ist und zeigt auf, dass auch den angestellten Urhebern die neuen Vergütungsansprüche grundsätzlich zustehen. Die dadurch entstehenden Konflikte zwischen dem Arbeitsrecht und dem Urheberrecht sind nicht unüberwindbar. Im Spannungsfeld zwischen den Rechtsgebieten werden Anleitungen gegeben, wie die neuen urheberrechtlichen Vorschriften durch die Einflussnahme des Arbeitsverhältnisses partiell verändert und ein angemessener Ausgleich erzielt werden kann.
Autorenporträt
Die Autorin: Meike Kuckuk wurde 1974 in Stuttgart geboren. Von 1993 bis 1998 studierte sie Rechtswissenschaften in Tübingen und Köln. Ihr Referendariat absolvierte sie von 1999 bis 2001 in Düsseldorf. Promotionsbegleitend arbeitete die Au-torin für einen Arbeitgeberverband in Köln sowie als Dozentin an einer privaten Fachhochschule. Nach einer Tätigkeit in der Arbeitsrechtsabteilung eines süddeutschen Industriekonzerns ist sie heute Rechtsanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart.