Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 9,99 €
  • Gebundenes Buch

Ab 1.7.2006 entfällt eine Gebührenregelung für die Beratung. Der Gesetzgeber erwartet von jedem Rechtsanwalt, dass er in Fällen der Beratung eine Honorarvereinbarung trifft. Die Rechtsschutzversicherer haben diese neue Möglichkeit schon jetzt erkannt. In Rationalisierungsabkommen schlagen sie für jede Beratung ein Honorar in Höhe von 60,- Euro vor. Die Zahl der Mandate, die sich nicht mehr rechnen, nimmt zu. Ein Ausgleich durch Verfahren mit hohen Gegenstandswerten erfolgt nicht mehr. Mandate mit Streitwerten im siebenstelligen Bereich häufen sich in internationalen Kanzleien. Deshalb: Rechnet…mehr

Produktbeschreibung
Ab 1.7.2006 entfällt eine Gebührenregelung für die Beratung. Der Gesetzgeber erwartet von jedem Rechtsanwalt, dass er in Fällen der Beratung eine Honorarvereinbarung trifft. Die Rechtsschutzversicherer haben diese neue Möglichkeit schon jetzt erkannt. In Rationalisierungsabkommen schlagen sie für jede Beratung ein Honorar in Höhe von 60,- Euro vor. Die Zahl der Mandate, die sich nicht mehr rechnen, nimmt zu. Ein Ausgleich durch Verfahren mit hohen Gegenstandswerten erfolgt nicht mehr. Mandate mit Streitwerten im siebenstelligen Bereich häufen sich in internationalen Kanzleien. Deshalb: Rechnet sich das Verfahren nicht, dann eine Honorarvereinbarung!

Die Struktur des neuen Werkes:
A: Honorarliste
Welchen Umsatz muss ein RA/RAin machen um
- kostendeckend zu arbeiten?
- ein Gehalt wie ein Richter zu erzielen?
- einen Unternehmergewinn zu erreichen?

B: Honorarvereinbarung als Formularvertrag
Welche Vereinbarungen sind rechtlich zulässig?
- Allgemeine Geschäftsbedingungen/Formularvertrag
- Höhe/Sittenwidrigkeit

C: Kommentierung
- § 4 RVG (Schriftform)
- §§ 241 ff. BGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
- § 22 BORA (Gebührenteilung)
- § 16 BORA (Prozesskostenhilfe und Honorarvereinbarung)

D: Muster für alle Rechtsgebiete
- Zeitvergütung
- Pauschalvergütung
- Streitwertvereinbarung
- Auslagenvereinbarung
- Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 Satz 2 BRAO)

E: Durchsetzung
- Festsetzung nach § 11 RVG
- Gebührenprozess

F: Mandantengespräch

G: Bausätze für Honorarvereinbarung - alphabetisch geordnet
Autorenporträt
Rechtsanwalt Norbert Schneider ist einer der versiertesten Praktiker im Bereich des Gebührenrechts. Er hat zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht. Er ist Mitherausgeber der 'AGS -Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht und Anwaltsmanagement'. Sein Know-how gibt er in vielen Praktikerseminaren weiter. Zudem ist er Mitglied des DAV-Ausschusses 'RVG und Gerichtskosten'.