Bei Fällen mit Auslandsbezug finden typischerweise mehrere Strafrechtsordnungen Anwendung. Diese bewerten ein Verhalten häufig unterschiedlich. Dies führt dazu, dass der Einzelne nicht beurteilen kann, ob sein Verhalten erlaubt oder verboten ist, weil er nicht weiß, welche Verhaltensnorm gilt.
Die Arbeit gibt eine Antwort auf die Frage, an welcher Rechtsordnung der Einzelne sein Verhalten orientieren muss. Unter Anwendung der Normentheorie werden nationale und supranationale Rechtsvorschriften analysiert. Dabei wird gezeigt, dass der Konflikt zwischen verschiedenen Verhaltensnormen bereits anhand des geltenden Rechts gelöst werden kann. Dank des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung können nämlich auch außerstrafrechtliche Vorschriften herangezogen werden. Die Lösung bietet hier eine Verordnung des internationalen Privatrechts, die Rom-II-Verordnung. Deren Anwendung ermöglicht eine grundlegend neue Deutung der Strafrechtsdogmatik.
Die Arbeit wurde 2010 mit dem Harry-Westermann-Preis und 2012 mit dem Ars-Legis-Förderpreis ausgezeichnet.
Die Arbeit gibt eine Antwort auf die Frage, an welcher Rechtsordnung der Einzelne sein Verhalten orientieren muss. Unter Anwendung der Normentheorie werden nationale und supranationale Rechtsvorschriften analysiert. Dabei wird gezeigt, dass der Konflikt zwischen verschiedenen Verhaltensnormen bereits anhand des geltenden Rechts gelöst werden kann. Dank des Grundsatzes der Einheit der Rechtsordnung können nämlich auch außerstrafrechtliche Vorschriften herangezogen werden. Die Lösung bietet hier eine Verordnung des internationalen Privatrechts, die Rom-II-Verordnung. Deren Anwendung ermöglicht eine grundlegend neue Deutung der Strafrechtsdogmatik.
Die Arbeit wurde 2010 mit dem Harry-Westermann-Preis und 2012 mit dem Ars-Legis-Förderpreis ausgezeichnet.