Markenrechte unterliegen wie alle anderen gewerblichen Schutzrechte dem Territorialitätsprinzip. Fälscher nutzen diese Beschränkung aus, um gefälschte Markenwaren ungehindert von einem Land in ein anderes zu exportieren, was uns zu der Aussage veranlasst, dass in den meisten Fällen "Importieren gleich Fälschen" ist.Genau an diesem Punkt kommen der Zoll und das kongolesische Kontrollamt ins Spiel. Das Amt führt an den Grenzen Warenkontrollen durch und hat die Aufgabe, gegen Markenfälschungen auf kongolesischem Gebiet vorzugehen, was einen klaren Vorteil darstellt, da es schwierig ist, gefälschte Markenwaren zurückzuverfolgen und sie zu beschlagnahmen, nachdem sie in Umlauf gebracht und an verschiedenen Orten vermarktet wurden.Leider kann sie dieses Übel nicht wirksam bekämpfen, da es ihr an Kenntnissen über die auf kongolesischem Hoheitsgebiet geschützten Marken mangelt. Daher ist es notwendig, eine Datenbank einzurichten, die alle geschützten Marken in der DRK sammelt.