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Die Arbeit behandelt ein für die Praxis des Strafverfahrens bedeutsames Problem: die fehlerhaft durchgeführte Identifizierungsgegenüberstellung. Die seit geraumer Zeit von Strafverteidigern erhobene Forderung, wonach eine fehlerhaft durchgeführte Identifizierungsgegenüberstellung zur Annahme eines Beweisverwertungsverbots führen muss, erfährt hier erstmals eine tiefer gehende juristisch-dogmatische Begründung.Dabei beschäftigt sich die Arbeit mit den der Identifizierungsgegenüberstellung zu Grunde liegenden Qualitätsstandards, ihren Fehlerquellen, ihrem Beweiswert und - ganz entscheidend -…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt ein für die Praxis des Strafverfahrens bedeutsames Problem: die fehlerhaft durchgeführte Identifizierungsgegenüberstellung. Die seit geraumer Zeit von Strafverteidigern erhobene Forderung, wonach eine fehlerhaft durchgeführte Identifizierungsgegenüberstellung zur Annahme eines Beweisverwertungsverbots führen muss, erfährt hier erstmals eine tiefer gehende juristisch-dogmatische Begründung.Dabei beschäftigt sich die Arbeit mit den der Identifizierungsgegenüberstellung zu Grunde liegenden Qualitätsstandards, ihren Fehlerquellen, ihrem Beweiswert und - ganz entscheidend - ihrer rechtlichen Einordnung. Hieran anknüpfend wird ein bisher in der Beweislehre noch nicht explizit benanntes Problem thematisiert: die Verletzung von Qualitätssicherungsvorschriften und deren Rechtsfolgen. Die Ausdehnung der Untersuchung auf das Beweisrecht im Allgemeinen belegt, dass die Annahme eines Beweisverwertungsverbots nicht nur in der Praxis wünschenswert, sondern auch rechtlich begründbar ist.