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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, die Verlustnutzungsbeschränkung des § 8c KStG zu analysieren und aufzuzeigen, welche effektiven Gestaltungs- und Planungsmöglichkeiten es gibt, einen Verlustuntergang zu verhindern, sofern ein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8c KStG vorliegt. Nach der Einleitung wird der schädliche Beteiligungserwerb ausführlich diskutiert. Kapitel 3 beschäftigt…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2024 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 1,0, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Villingen-Schwenningen, früher: Berufsakademie Villingen-Schwenningen, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel der Arbeit ist es, die Verlustnutzungsbeschränkung des § 8c KStG zu analysieren und aufzuzeigen, welche effektiven Gestaltungs- und Planungsmöglichkeiten es gibt, einen Verlustuntergang zu verhindern, sofern ein schädlicher Beteiligungserwerb im Sinne des § 8c KStG vorliegt. Nach der Einleitung wird der schädliche Beteiligungserwerb ausführlich diskutiert. Kapitel 3 beschäftigt sich mit den komplexen Verlustabzugsbeschränkungen nach § 8c KStG im Zusammenhang mit Organschaften, gefolgt von der Thematik, inwieweit bei einer steuerlichen Gestaltung die Grenze von Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO überschritten wird. Ausgewählte Gestaltungsmöglichkeiten werden im Anschluss beleuchtet. Bei unternehmerischen Entscheidungen im Zusammenhang mit Übertragungen werden Körperschaften mit starken Verlustverrechnungsbeschränkungen konfrontiert. Um eine vollständige Verlustverrechnung zu erreichen und die Verlustvorträge zu erhalten, müssen die Steuerpflichtigen auf einige Fallstricke des deutschen Steuerrechts achten. Durch den Eintritt eines schädlichen Beteiligungserwerbs nach § 8c Abs.1 Satz 1 KStG kommt es etwa zu einem vollständigen Untergang der bis zu diesem Zeitpunkt nicht genutzten Verluste. "Die Grenzen bei der Verlustverrechnung erschweren die Abfederung von Unternehmenskrisen." Diese Tatsache macht eine effektive Steuergestaltung, die die steuerlichen Lasten von Unternehmen minimiert und die Wettbewerbsfähigkeit, optimiert im Beratungsalltag, immer wichtiger. Eine Verrechnung der Verluste ist für Unternehmen nur schwer verzichtbar, da die Verlustverrechnung zu einer Minderung der Steuerlast führt. In Krisenperioden unterstützt die Verlustverrechnung somit die Unternehmen, indem sie nicht zusätzlich Steuern für vergangene Altgewinne zahlen müssen, sondern steuerlich entlastet werden. Im Zusammenhang mit der Erhaltung der Verlustvorträge stellt sich die Frage, inwieweit durch die Steuerplanung und -gestaltung nicht genutzte Verluste im Falle eines schädlichen Beteiligungserwerbs erhalten bleiben können. Dazu wird im Rahmen dieser Literaturarbeit die Problemstellung verbal analytisch durch einen normativen Forschungsansatz untersucht. Dabei wird besonders ein Gedankenaustausch zwischen Theorie und Praxis ermöglicht. Das Ergebnis soll sowohl von hoher praktischer als auch von theoretischer Relevanz zeugen.
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