Start-ups und junge Unternehmen haben in den letzten Jahren vermehrt Probleme bei der Kapitalgenerierung in Zusammenarbeit mit traditionellen Finanzintermediären. Crowdfunding ist eine alternative Finanzierungsmöglichkeit, die in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bisher nur national umgesetzt wurde. Die ECSP-Verordnung ist der erste Versuch, einen europäischen Crowdfundingmarkt zu schaffen. Der Anwendungsbereich der Verordnung ist allerdings nicht umfassend. Ob die Finanzierungswirklichkeit von jungen Unternehmen verbessert wird, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Umfang attraktive Anlageformen in den Anwendungsbereich der Verordnung fallen. Die Arbeit untersucht ausgehend von den Anlageformen im deutschen Recht, inwieweit diese unter das Regime der ECSP-Verordnung fallen und in welchen Fällen weiterhin das nationale Recht Anwendung finden muss.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet.
Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet.
»Vor allem aber ist die detaillierte Aufarbeitung des Gesetzgebungsverfahrens unter Auseinandersetzung mit den europarechtlichen Grundlagen und Reflektion der verwendeten Methoden hervorzuheben, die Öhmanns Arbeit im Ergebnis zu einem wichtigen rechtsdogmatischen Beitrag zur Diskussion um den Anwendungsbereich der ECSPVO machen.« Dr. Jasper Schedensack, in: Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft, 5/2023