Dieses Buch untersucht die personenbezogenen Anknüpfungsmerkmale im Europäischen Zivilverfahrensrecht. Neben dem Wohnsitz und dem insolvenzrechtlich geprägten Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners wird der gewöhnliche Aufenthalt näher betrachtet. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass zwar eine gemeinschaftsrechtlich einheitliche Auslegung des Wohnsitzbegriffs nicht in Frage kommt, dass aber der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im gesamten Europäischen Zivilverfahrensrecht dieselbe Bedeutung aufweist. Es handelt sich um den Lebensmittelpunkt einer natürlichen Person. Schließlich stimmt der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen des Schuldners zwar nicht notwendigerweise, aber doch in aller Regel mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort des Schuldners überein.