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Die Verpackungsverordnung zählt zu den umstrittenen Vorschriften des deutschen Umweltrechts. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung wurde insbesondere Par. 6 VerpackV neu gestaltet und eine grundsätzliche Systembeteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen eingeführt, die beim privaten Endverbraucher anfallen. Der neue, vorschriftenbezogene Kommentar berücksichtigt die neuen Regelungen der Verpackungsverordnung. Er orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis, ohne dabei strittige, offene oder nicht eindeutig zu beantwortende Auslegungsfragen auszuklammern. Einbezogen werden auch…mehr

Produktbeschreibung
Die Verpackungsverordnung zählt zu den umstrittenen Vorschriften des deutschen Umweltrechts. Mit der fünften Novelle der Verpackungsverordnung wurde insbesondere Par. 6 VerpackV neu gestaltet und eine grundsätzliche Systembeteiligungspflicht für Verkaufsverpackungen eingeführt, die beim privaten Endverbraucher anfallen.
Der neue, vorschriftenbezogene Kommentar berücksichtigt die neuen Regelungen der Verpackungsverordnung. Er orientiert sich an den Bedürfnissen der Praxis, ohne dabei strittige, offene oder nicht eindeutig zu beantwortende Auslegungsfragen auszuklammern. Einbezogen werden auch zivilrechtliche sowie wettbewerbs- und kartellrechtliche Fragen, die bei der Umsetzung der Verpackungsverordnung im Alltag eine Rolle spielen.
Soweit die Verkaufsverpackungen nicht bei privaten Haushalten, sondern bei diesen gleichgestellten Stellen (z.B. Gaststätten, Handwerksbetriebe) anfallen, können sich die Hersteller und Vertreiber unter strengen Voraussetzungen für eine branchenbezogene Selbstentsorgung entscheiden und damit wie nach Par. 6 Abs. 1 und 2 VerpackV a.F. die Verantwortung für die Rücknahme und Verwertung übernehmen. Außerdem können im Falle einer nachgewiesenen Eigenrücknahme und Verwertung von Verkaufsverpackungen die an ein duales System geleisteten Entgelte zurückverlangt werden.
Die neu eingeführte Vollständigkeitserklärung ist erstmalig bis zum 1.5.2009 für die ab 5.4.2008 in Verkehr gebrachten Verkaufsverpackungen abzugeben. Weitere Änderungen betreffen u.a. die Pflicht der dualen Systeme, sich künftig an einer gemeinsamen Stelle zu beteiligen, den Wegfall der Kennzeichnungspflicht für bei dualen Systemen angemeldete Verpackungen sowie die Streichung der Pflicht zur Ausschreibung von Entsorgungsleistungen aus der Verpackungsverordnung. Eine wichtige Änderung der Pfandregelung tritt am 1.4.2009 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind diätetische Getränke, sofern sie nicht ausschließlich für Säuglinge und Kleinkinder angeboten werden, nicht mehr von der Pfandpflicht befreit.