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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität des Saarlandes (Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts soll den Unternehmen - bei gleichzeitiger Erhaltung der Grundprinzipien der handelsrechtlichen Rechnungslegung - im Vergleich zu den IFRS eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative geboten werden. Eine der wesentlichsten Änderungen stellt die Neufassung des § 253 Abs. 1…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität des Saarlandes (Institut für Wirtschaftsprüfung (IWP)), Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts soll den Unternehmen - bei gleichzeitiger Erhaltung der Grundprinzipien der handelsrechtlichen Rechnungslegung - im Vergleich zu den IFRS eine gleichwertige, aber einfachere und kostengünstigere Alternative geboten werden. Eine der wesentlichsten Änderungen stellt die Neufassung des § 253 Abs. 1 HGB-E dar, wonach zu Handelszwecken erworbene Finanzinstrumente verpflichtend erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Diese Regelung führt nicht nur zu einer konzeptionellen Neuausrichtung handelsrechtlicher Wertbegriffe, sondern auch zu einem Bruch mit einigen der grundlegendsten GoB.Ausgehend von der geltenden Rechtslage werden die geplanten Neuregelungen des RefE BilMoG zur Zeitwertbilanzierung zu Handelszwecken erworbener Finanzinstrumente dargestellt und die wichtigsten Gemeinsamkeiten und Unterschiede zur Rechnungslegung nach IFRS herausgearbeitet. Schließlich erfolgt, insb. vor dem Hintergrund der Neuinterpretation handelsrechtlicher GoB und der Einwirkung der IFRS-Normen auf das BilMoG, eine kritische Würdigung der Neuregelungen.