Untersuchung zur Vereinbarkeit der Regelungen zu Arbeitspflicht, Entlohnung und Sozialversicherung nach dem Strafvollzugsgesetz mit deutschem Verfassungsrecht und Völkerrecht
Untersuchung zur Vereinbarkeit der Regelungen zu Arbeitspflicht, Entlohnung und Sozialversicherung nach dem Strafvollzugsgesetz mit deutschem Verfassungsrecht und Völkerrecht
Untersuchungsgegenstand der Arbeit sind die Regelungen zu Arbeitspflicht (§ 41 StVollzG), Entlohnung (§ 200 StVollzG) und Sozialversicherung (§§ 190-193 StVollzG) nach dem Strafvollzugsgesetz. Diese Vorschriften werden anhand der einschlägigen Normen des Grundgesetzes sowie des Völkerrechts einer eingehenden Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen. Schwerpunktmäßig wird der Begriff der «Zwangsarbeit» im Sinne des Art. 12 GG und im Sinne des Völkerrechts beleuchtet.
Untersuchungsgegenstand der Arbeit sind die Regelungen zu Arbeitspflicht (§ 41 StVollzG), Entlohnung (§ 200 StVollzG) und Sozialversicherung (§§ 190-193 StVollzG) nach dem Strafvollzugsgesetz. Diese Vorschriften werden anhand der einschlägigen Normen des Grundgesetzes sowie des Völkerrechts einer eingehenden Rechtmäßigkeitsprüfung unterzogen. Schwerpunktmäßig wird der Begriff der «Zwangsarbeit» im Sinne des Art. 12 GG und im Sinne des Völkerrechts beleuchtet.
Carolin Dahmen, geboren 1980 in Bottrop, ab 2000 Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Münster; ab 2002 an der Universität zu Köln; Erstes Staatsexamen im Jahre 2005; anschließend promotionsbegleitende Tätigkeit als Wissenschaftliche Mitarbeiterin im privaten und öffentlichen Baurecht; ab 2008 juristischer Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Köln.
Inhaltsangabe
Inhalt: Strafvollzugsgesetz - Zwangsarbeit - Arbeitszwang - Resozialisierungsanspruch - Resozialisierungsgebot - Internationale Arbeitsorganisation (IAO) - Übereinkommen Nr. 29 - Europäische Menschenrechtskommission (EMRK) - Europäische Sozialcharta (ESC) - Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.