Im Sommer 2000 wurden die Lizenzen für den Betrieb der dritten Generation des Mobilfunks (UMTS) versteigert. Sie bescherten dem Staat Einnahmen in Höhe von rund 50 Mrd. Euro. Die Vereinbarkeit dieser Abgabenerhebung mit den Vorgaben des Grundgesetzes untersucht diese Arbeit. Sie beantwortet dabei die bislang allein im Umweltrecht diskutierte Frage, unter welchen Voraussetzungen der Staat allein für die Verleihung eines Rechts Abgaben erheben kann. Im Weiteren unterzieht sie das in
11 Abs. 4 TKG normierte und bei der UMTS-Lizenzvergabe gewählte Verfahren einer Versteigerung der verfassungsrechtlichen Prüfung. Schließlich werden die Ertragshoheit der UMTS-Versteigerungserlöse und mögliche Erstattungsansprüche im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erörtert.
11 Abs. 4 TKG normierte und bei der UMTS-Lizenzvergabe gewählte Verfahren einer Versteigerung der verfassungsrechtlichen Prüfung. Schließlich werden die Ertragshoheit der UMTS-Versteigerungserlöse und mögliche Erstattungsansprüche im Rahmen des bundesstaatlichen Finanzausgleichs erörtert.