Das Institut der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung hat eine besondere Relevanz in der Praxis, da sie hervorragend dafür geeignet ist, Streitfälle vorprozessual zu lösen und damit ein hohes Kosten- und Zeiteinsparungspotenzial vorliegt. Sie wird schätzungsweise in 80-90 Prozent aller Wettbewerbsstreitigkeiten verwendet. Sowohl Gesetzgeber, Rechtsprechung als auch die Literatur sind sich darin einig, dass die Abmahnung von überragender Wichtigkeit für die vorprozessuale Einigung ist. Ohne das Institut der Abmahnung stände die Wettbewerbsrechtsprechung vor einem erheblichen Problem, da durch sie staatliche Ressourcen deutlich eingespart werden Die Arbeit betrachtet den Umgang mit Abmahnungen aus der Sicht des Unternehmens und folglich auch aus der Sicht des (mutmaßlichen) unlauter handelnden Störers. Es wird sowohl die Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen, als auch das richtige Verhalten bei berechtigter Abmahnung betrachtet.
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