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Deutschland als schiedsgerichtliches Entwicklungsland? Das Common Law sieht in den vertragsrechtlichen Bestrebungen die Ursache eines Mangels an Parteienautonomie und -schutz. Die USA werden als gegensätzlicher Pol hervorgehoben. Die Analyse der Schiedsverträge beweist: Der deutsche Gesetzgeber hat die vertragliche Grundlage für ein Schiedssystem geschaffen, welches verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Es ist in die Gerichtsbarkeit eingebettet und wird durch die Schiedsvereinbarung als private Gerichtsstandsvereinbarung initiiert. Die USA…mehr

Produktbeschreibung
Deutschland als schiedsgerichtliches Entwicklungsland? Das Common Law sieht in den vertragsrechtlichen Bestrebungen die Ursache eines Mangels an Parteienautonomie und -schutz. Die USA werden als gegensätzlicher Pol hervorgehoben. Die Analyse der Schiedsverträge beweist: Der deutsche Gesetzgeber hat die vertragliche Grundlage für ein Schiedssystem geschaffen, welches verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen und gerichtlicher Kontrolle unterliegt. Es ist in die Gerichtsbarkeit eingebettet und wird durch die Schiedsvereinbarung als private Gerichtsstandsvereinbarung initiiert. Die USA vertrauen auf die Selbstregulierung des Verfahrens und lassen Kontrollmechanismen, beginnend mit den Anforderungen an die Schiedsvereinbarung, zur Makulatur verkommen. Diese leitet als staatliche Gerichtsstandsvereinbarung ein Verfahren ein, das vom öffentlichen Recht kooptiert worden ist, jedoch ohne adäquaten Schutz.
Autorenporträt
Die Autorin: Manuela Schäfer wurde 1981 in St. Wendel geboren. Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes schloss sie im Jahr 2005 erfolgreich mit dem Ersten Staatsexamen ab. Im Anschluss begann sie ihr Dissertationsvorhaben und arbeitete als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung der Universität des Saarlandes. Von 2006 bis 2007 nahm sie zugleich einen Studien- und Forschungsaufenthalt an der George Washington University in Washington D.C. wahr, den sie mit Erwerb des LL.M. in International and Comparative Law beendete. Zurzeit ist die Autorin Referendarin am OLG Düsseldorf.