Die hier vorgelegte Analyse der Verträge über die Grenzregelung und die Nachbarschaftsverträge mit der UDSSR/Rußländischen Föderation und Polen erfolgt unter völkerrechtlichen Aspekten. Sie kommt zu dem Schluß, daß die Regelung der Grenzfragen keinen Selbstbestimmungsakt darstellt, sondern eine völkerrechtliche Vertragsregelung, die eine Reihe von Willenseinigungen aber auch Dissenzen enthält. Viele der behandelnden Fragen zeigen die wechselseitige Verknüpfung von Völker- und Verfassungsrecht.