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Für die Begründung von Schuldverhältnissen gilt auch im französischen Privatrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt der Einzelne entscheidet frei, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. Aber selbst in Frankreich, dem Hort der Willensfreiheit, existieren rechtliche Abschlußzwänge (contrats imposés, contrats forcés) in vielfältigen Variationen. Der Verfasser beleuchtet große und kleine Nischen im Gefüge des Vertragsrechts, in denen die Weigerung, einen Vertrag zu schließen oder fortzusetzen, unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Sanktionen auslöst.

Produktbeschreibung
Für die Begründung von Schuldverhältnissen gilt auch im französischen Privatrecht der Grundsatz der Vertragsfreiheit, das heißt der Einzelne entscheidet frei, ob und mit wem er einen Vertrag schließt. Aber selbst in Frankreich, dem Hort der Willensfreiheit, existieren rechtliche Abschlußzwänge (contrats imposés, contrats forcés) in vielfältigen Variationen. Der Verfasser beleuchtet große und kleine Nischen im Gefüge des Vertragsrechts, in denen die Weigerung, einen Vertrag zu schließen oder fortzusetzen, unter bestimmten Voraussetzungen gesetzliche Sanktionen auslöst.
Autorenporträt
Der Autor: Goetz M. Lange wurde 1968 in Göttingen geboren. Er studierte von 1988 bis 1992 Rechtswissenschaften in Kiel, Lyon und Göttingen. 1995 bestand er die zweite juristische Staatsprüfung. Die Dissertation entstand während eines zweijährigen Studienaufenthalts in Aix-en-Provence.