Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,0, Universität Potsdam, 19 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: EinleitungAm 16. November 2001 stellte Bundeskanzler Gerhard Schröder dem Parlament die Vertrauensfrage. Er hatte diese mit dem Antrag zum Bundeswehreinsatz im Antiterrorkampf verknüpft. Die zuvor an die amerikanische Regierung abgegebene Zusicherung der uneingeschränkten Solidarität nach den Anschlägen vom 11. September 2001 nötigte den Kanzler dazu, breite Zustimmung im Parlament insbesondere in den Regierungsfraktionen zu erwirken. Da diese sich im Vorfeld der Abstimmung als ungewiss erwies, entschloss sich Schröder dazu, die Abgeordneten zu disziplinieren, indem er die Entscheidung über den Antiterroreinsatz mit der Vertrauensfrage verband. Diese in der bundesdeutschen Geschichte bisher einmalige Anwendung eines solchen Mittels erwies sich in Schröders Sinne als erfolgreich. Wie ist sie aber zu bewerten? Am Montag, den 19.11. titelte Der Spiegel : Schröder hätte einen mit Brachialgewalt erzwungenen Abstimmungssieg errungen. Doch stellt diese Form der Disziplinierung wirklichen Zwang dar? Dieser Frage soll im Folgenden nachgegangen werden. Dabei will ich versuchen mich der Thematik von drei Seiten zu nähern. Zum einen soll versucht werden, Klarheit in die Begrifflichkeiten des Zwanges und insbesondere des Fraktionszwanges zu bringen. Dabei soll versucht werden diesen so häufig verwendeten Begriff zu entzaubern. Anschließend werden die rechtlichen Voraussetzungen für Schröders Vorstoß, sowie dessen Rechtmäßigkeit erläutert. Weiterhin werden die Ereignisse um den 16.11.2001 chronologisch dargestellt. Abschließend wird geprüft, ob es sich bei der Verknüpfung einer Sachentscheidung mit der Vertrauensfrage um Fraktionszwang gehandelt hat.
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