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Gemäß § 78 AktG liegt die organschaftliche Vertretungsbefugnis der Aktiengesellschaft beim Vorstand. Abweichend hiervon regelt § 112 AktG die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates bei Vorstandsrechtsgeschäften, um allfälligen Interessenkonflikten vorzubeugen. Die Arbeit konzentriert sich neben der Bestimmung der Reichweite der Norm insbesondere auf die materiell-rechtlichen Fehlerfolgen von vollmachtlos vorgenommenen Rechtsgeschäften und deren Genehmigungsfähigkeit. Dabei wird nicht nur die Frage untersucht, ob es sich bei § 112 AktG um ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB oder um eine…mehr

Produktbeschreibung
Gemäß § 78 AktG liegt die organschaftliche Vertretungsbefugnis der Aktiengesellschaft beim Vorstand. Abweichend hiervon regelt § 112 AktG die Vertretungsbefugnis des Aufsichtsrates bei Vorstandsrechtsgeschäften, um allfälligen Interessenkonflikten vorzubeugen. Die Arbeit konzentriert sich neben der Bestimmung der Reichweite der Norm insbesondere auf die materiell-rechtlichen Fehlerfolgen von vollmachtlos vorgenommenen Rechtsgeschäften und deren Genehmigungsfähigkeit. Dabei wird nicht nur die Frage untersucht, ob es sich bei § 112 AktG um ein Verbotsgesetz nach § 134 BGB oder um eine Beschränkung der Gestaltungs- und Verfügungsmacht handelt, sondern die Genehmigungsfähigkeit wird unter Berücksichtigung verhaltensökonomischer Erkenntnisse über das Entscheidungsverhalten der Aufsichtsräte analysiert. Nach der Feststellung, dass § 112 AktG einer materiell-rechtlichen Genehmigung nicht zugänglich ist, wird im letzten Abschnitt die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf Prozesshandlungen untersucht.
Autorenporträt
Doreen Annette Geidel studierte von 2007 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig. Das Referendariat absolvierte sie von 2012 bis 2014 in Leipzig und Berlin. Anschließend war sie promotionsbegleitend als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht von Prof. Dr. Becker-Eberhard und als Rechtsanwältin in mehreren großen Wirtschaftskanzleien im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes tätig. 2019 bis 2021 absolvierte sie den Studiengang 'International Studies in Intellectual Property Law' an der Technischen Universität Dresden/Exeter. Seit 2022 ist sie als Syndikusrechtsanwältin in einem internationalen Health-Tech-Unternehmen tätig.