Erwin Deutsch, Ortwin Schneider-Freyermuth, Ulrich Koenig
Die Vervielfältigung von Filmen durch Hochschulen und ihre Einrichtungen
Rechtliche Probleme untersucht am Beispiel des IWF-Filmverleihs
Erwin Deutsch, Ortwin Schneider-Freyermuth, Ulrich Koenig
Die Vervielfältigung von Filmen durch Hochschulen und ihre Einrichtungen
Rechtliche Probleme untersucht am Beispiel des IWF-Filmverleihs
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Die Videotechnik fmdet im Wissenschaftsbereich immer weitere Verbreitung. Die Bildungseinrichtungen gehen deshalb vermehrt dazu über, eigene Filme für ihre Zwecke zu produzieren und entliehene Filme auf Videobander zu überspielen, um sie ggfs. in sog. Videotheken bereitzuhalten. Am Beispiel des Instituts für den wissenschaftlichen Film untersucht die vorliegende Abhandlung, in welchem Umfang hergestellte oder entliehene Filme ohne Zustimmung der Urheber, bzw. Nutzungsberechtigten vervielfältigt werden dürfen. Im Vordergrund stehen dabei Verviefältigungsbefugnisse für den wissenschaftlichen…mehr
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Die Videotechnik fmdet im Wissenschaftsbereich immer weitere Verbreitung. Die Bildungseinrichtungen gehen deshalb vermehrt dazu über, eigene Filme für ihre Zwecke zu produzieren und entliehene Filme auf Videobander zu überspielen, um sie ggfs. in sog. Videotheken bereitzuhalten. Am Beispiel des Instituts für den wissenschaftlichen Film untersucht die vorliegende Abhandlung, in welchem Umfang hergestellte oder entliehene Filme ohne Zustimmung der Urheber, bzw. Nutzungsberechtigten vervielfältigt werden dürfen. Im Vordergrund stehen dabei Verviefältigungsbefugnisse für den wissenschaftlichen Gebrauch, wie sie sich aus den Par. 53, 54 des Urheberrechtsgesetzes yom 9.9. 1965 ergeben. Anschließend wird die Frage erörtert, inwieweit der Filmverleiher die gesetzliche Befugnis des Kunden zur Vervielfaltigung für den eigenen Gebrauch durch Allgemeine Geschaftsbedingungen ausschließen kann. Die am 1. Juli 1985 in Kraft getretenen Änderungen des Urheberrechts gesetzes betreffen nicht den hier untersuchten Umfang der Vervielfälti gungsrechte für den eigenen Gebrauch der Wissenschaftler, bzw. der Hochschulen. Die bisher in Par. 54 normierte Vervielfältigung für den wissenschaftlichen Gebrauch ist jetzt unverändert zusammen mit den übrigen gesetzlichen Vervielfaltigungsbefugnissen in Par. 53 geregelt. Par. 54 neuer Fassung enthält ein erweitertes Vergütungsrecht der Urheber. Angesichts der geringen Höhe der Vergütung entschärft die Urheberrechtsreform das Problem der Vervielfaltigung zum eigenen Gebrauch nicht, so dass der zulässige Umfang dieser Befugnis und die Moglichkeit, diese vertraglich auszuschließen, von unveränderter Bedeutung sind. Das Manuskript wurde im Januar 1985 abgeschlossen. Für die sorgfältige Erledigung der Schreibarbeiten haben wir Frau Ingrid Geisler zu danken.
Produktdetails
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- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-540-15728-1
- 1985.
- Seitenzahl: 72
- Erscheinungstermin: 1. Oktober 1985
- Deutsch
- Abmessung: 235mm x 155mm x 5mm
- Gewicht: 121g
- ISBN-13: 9783540157281
- ISBN-10: 354015728X
- Artikelnr.: 36110798
- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-540-15728-1
- 1985.
- Seitenzahl: 72
- Erscheinungstermin: 1. Oktober 1985
- Deutsch
- Abmessung: 235mm x 155mm x 5mm
- Gewicht: 121g
- ISBN-13: 9783540157281
- ISBN-10: 354015728X
- Artikelnr.: 36110798
1. Teil: Sachverhalt.- A. Das Institut für den wissenschaftlichen Film.- I. Träger und Rechtsform.- II. Zweck des Instituts.- B. Das Filmangebot des IWF und die hinsichtlich der Filmherstellung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.- I. Das Filmangebot des IWF.- II. Beschaffung des Materials und getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte.- 1. Vereinbarungen mit dem Personal des IWF.- 2. Vereinbarungen mit den externen Wissenschaftlern.- a. Eigenproduktion.- b. Verwendung von Fremdmaterial.- 3. Ankauf fremder, insbesondere ausländischer Filme.- C. Abgabe der Filme an die Benutzer des IWF.- I. Überblick.- II. Lieferbedingungen 11/79 für Verleih und Verkauf.- III. Bedingungen für die Überspielung auf Videobänder durch Entleiher.- IV. Zustandekommen des Entleih- bzw. Kaufvertrages zwischen IWF und Kunde.- D. Fragestellung.- 2. Teil: Rechtliche Stellungnahme.- 1. Abschnitt: Urheberrechtliche Beurteilung.- A. Rechte des IWF an den angebotenen Filmen.- I. Unterteilung der Filme in Filmwerke i. S. v. 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG und Laufbilder i. S. v. 95 UrhG.- II. Rechte des IWF an den angebotenen Filmwerken.- 1. Vom IWF hergestellte Filmwerke.- a. Urheberverwertungsrechte des IWF gem. 15 UrhG.- b. Exkurs; Umdeutung von sog. "Urheberklauseln".- c. Nutzungsrechte des IWF gem. 31 ff. UrhG.- aa. Urheberberechtigte.- bb. Übertragung der Nutzungsrechte durch Urheberberechtigte.- (1) Mitarbeiter des IWF.- (2) Externe Wissenschaftler.- d. Leistungsschutzrecht des IWF als Filmhersteller gem. 94 UrhG..- 2. Angekaufte Filmwerke.- III. Rechte des IWF an den angebotenen Laufbildern.- IV. Zusammenfassung.- B. Verletzung der Vervielfältigungs- und Vorführungsrechte des IWF aus 15 Abs. 1 Nr. 1,15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 31 ff. UrhG durch die Anfertigung der Videokopien und deren Verwendung.- I. Grundsatz der genehmigungspflichtigen Werkvervielfältigung ( 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. 31ff.UrhG).- II. Genehmigungsfreie Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch gem. 53 Abs. 1 UrhG.- 1. Herstellung der Videokopien für die Hochschule.- a. Anwendbarkeit des 53 UrhG auf juristische Personen.- aa. Historische Entwicklung der Norm.- bb. Reformvorhaben.- cc. Persönlicher Gebrauch und juristische Personen.- b. Zwischenergebnis.- 2. Herstellung der Videokopien für das wissenschaftliche Personal.- a. Zulässigkeit der Vervielfältigung durch Dritte.- b. Forschung und Lehre als persönlicher Gebrauch i. S. v. 53 UrhG.- 3. Ergebnis zu II.- III. Genehmigungsfreie Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch gem. 54 Abs. 1 UrhG.- 1. Herstellung der Videokopien für die Hochschule.- a. Anwendbarkeit des 54 UrhG auf juristische Personen.- aa. Entstehungsgeschichte der Norm.- bb. Reformvorhaben.- cc. Sonstiger eigener Gebrauch gem. 54 UrhG und juristische Personen.- b. Herstellung der Videokopien zwecks Bereithaltung für den gesamten Hochschulbereich.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- c. Vervielfältigung im Auftrag eines wissenschaftlichen Instituts.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- 2. Herstellung der Videokopien für das wissenschaftliche Personal.- a. Vervielfältigung für Forschungszwecke.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- b. Verfielfaltigung zwecks Vorführungen in Lehrveranstaltungen.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- cc. Erfordernis der nicht-öffentlichen Wiedergabe gem. 54 Abs. 3 i. V. m. 53 Abs. 3 UrhG.- 3. Vergütungsfreiheit wegen nicht-gewerblichen Gebrauchs der Kopien.- 4. Ergebnis zu III.- C. Verletzung der Rechte Dritter durch die Anfertigung und Verwendung der Videokopien an den Hochschulen.- D. Die urheberrechtlichen Beschränkungen hinsichtlich des Vervielfältigungsrechts und die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie.- 2, Abschnitt: Einfluß der vertraglichen Absprachen auf die Rechtslage.- A. Die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem IWF und den jeweiligen Hochschulen.- I. Problematik des Zustandekommens von Verträgen unter Einbeziehung von AGB.- 1. Anwendbarkeit von öffentlichem oder privatem Recht.- 2. Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG).- 3. Einbeziehung der Lieferbedingungen in den Vertrag.- II. Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung der Lieferbedingungen.- 1. Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen.- 2. Der Inhalt der verwendeten Lieferbedingungen.- III. Unwirksamkeit bzw. Vernichtbarkeit der Verträge oder einzelner Klauseln.- 1. Überprüfung möglicher Nichtigkeitsgründe.- 2. Überprüfung der Vernichtbarkeit durch Anfechtung.- a. Irrtümer des Kunden.- aa. Irrtum hinsichtlich der Einbeziehung von AGB.- bb. Irrtum hinsichtlich des Inhaltes der AGB.- b. Irrtümer des AGB-Verwenders.- 3. Die Unwirksamkeit von AGB-Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung.- a. Geschichtliche Entwicklung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- b. Betrachtung der Lieferbedingungen im einzelnen.- aa. Ziffer 2 der Lieferbedingungen.- bb. Ziffer 3 der Lieferbedingungen.- cc. Ziffer 7 der Lieferbedingungen.- dd. Ziffer 8 der Lieferbedingungen.- c. Gesamtbetrachtung des Klauselwerkes.- B. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.- 1. Verhältnis von AGBG und 242 BGB.- 2. Individueller Rechtsmißbrauch.- C. Verletzung von Vertragspflichten durch das IWF gegenüber ihren Vertragspartnern bei Nichteinschreiten gegen unbefugte Nutzungen.- Zusammenfassung.
1. Teil: Sachverhalt.- A. Das Institut für den wissenschaftlichen Film.- I. Träger und Rechtsform.- II. Zweck des Instituts.- B. Das Filmangebot des IWF und die hinsichtlich der Filmherstellung getroffenen vertraglichen Vereinbarungen.- I. Das Filmangebot des IWF.- II. Beschaffung des Materials und getroffene Vereinbarungen hinsichtlich der Urheber- und Nutzungsrechte.- 1. Vereinbarungen mit dem Personal des IWF.- 2. Vereinbarungen mit den externen Wissenschaftlern.- a. Eigenproduktion.- b. Verwendung von Fremdmaterial.- 3. Ankauf fremder, insbesondere ausländischer Filme.- C. Abgabe der Filme an die Benutzer des IWF.- I. Überblick.- II. Lieferbedingungen 11/79 für Verleih und Verkauf.- III. Bedingungen für die Überspielung auf Videobänder durch Entleiher.- IV. Zustandekommen des Entleih- bzw. Kaufvertrages zwischen IWF und Kunde.- D. Fragestellung.- 2. Teil: Rechtliche Stellungnahme.- 1. Abschnitt: Urheberrechtliche Beurteilung.- A. Rechte des IWF an den angebotenen Filmen.- I. Unterteilung der Filme in Filmwerke i. S. v. 2 Abs. 1 Nr. 6 UrhG und Laufbilder i. S. v. 95 UrhG.- II. Rechte des IWF an den angebotenen Filmwerken.- 1. Vom IWF hergestellte Filmwerke.- a. Urheberverwertungsrechte des IWF gem. 15 UrhG.- b. Exkurs; Umdeutung von sog. "Urheberklauseln".- c. Nutzungsrechte des IWF gem. 31 ff. UrhG.- aa. Urheberberechtigte.- bb. Übertragung der Nutzungsrechte durch Urheberberechtigte.- (1) Mitarbeiter des IWF.- (2) Externe Wissenschaftler.- d. Leistungsschutzrecht des IWF als Filmhersteller gem. 94 UrhG..- 2. Angekaufte Filmwerke.- III. Rechte des IWF an den angebotenen Laufbildern.- IV. Zusammenfassung.- B. Verletzung der Vervielfältigungs- und Vorführungsrechte des IWF aus 15 Abs. 1 Nr. 1,15 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 31 ff. UrhG durch die Anfertigung der Videokopien und deren Verwendung.- I. Grundsatz der genehmigungspflichtigen Werkvervielfältigung ( 15 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. 31ff.UrhG).- II. Genehmigungsfreie Vervielfältigung zum persönlichen Gebrauch gem. 53 Abs. 1 UrhG.- 1. Herstellung der Videokopien für die Hochschule.- a. Anwendbarkeit des 53 UrhG auf juristische Personen.- aa. Historische Entwicklung der Norm.- bb. Reformvorhaben.- cc. Persönlicher Gebrauch und juristische Personen.- b. Zwischenergebnis.- 2. Herstellung der Videokopien für das wissenschaftliche Personal.- a. Zulässigkeit der Vervielfältigung durch Dritte.- b. Forschung und Lehre als persönlicher Gebrauch i. S. v. 53 UrhG.- 3. Ergebnis zu II.- III. Genehmigungsfreie Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch gem. 54 Abs. 1 UrhG.- 1. Herstellung der Videokopien für die Hochschule.- a. Anwendbarkeit des 54 UrhG auf juristische Personen.- aa. Entstehungsgeschichte der Norm.- bb. Reformvorhaben.- cc. Sonstiger eigener Gebrauch gem. 54 UrhG und juristische Personen.- b. Herstellung der Videokopien zwecks Bereithaltung für den gesamten Hochschulbereich.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- c. Vervielfältigung im Auftrag eines wissenschaftlichen Instituts.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- 2. Herstellung der Videokopien für das wissenschaftliche Personal.- a. Vervielfältigung für Forschungszwecke.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- b. Verfielfaltigung zwecks Vorführungen in Lehrveranstaltungen.- aa. Eigener wissenschaftlicher Gebrauch.- bb. Gebotenheit der Vervielfältigung.- cc. Erfordernis der nicht-öffentlichen Wiedergabe gem. 54 Abs. 3 i. V. m. 53 Abs. 3 UrhG.- 3. Vergütungsfreiheit wegen nicht-gewerblichen Gebrauchs der Kopien.- 4. Ergebnis zu III.- C. Verletzung der Rechte Dritter durch die Anfertigung und Verwendung der Videokopien an den Hochschulen.- D. Die urheberrechtlichen Beschränkungen hinsichtlich des Vervielfältigungsrechts und die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie.- 2, Abschnitt: Einfluß der vertraglichen Absprachen auf die Rechtslage.- A. Die Gestaltung der vertraglichen Beziehungen zwischen dem IWF und den jeweiligen Hochschulen.- I. Problematik des Zustandekommens von Verträgen unter Einbeziehung von AGB.- 1. Anwendbarkeit von öffentlichem oder privatem Recht.- 2. Anwendbarkeit des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG).- 3. Einbeziehung der Lieferbedingungen in den Vertrag.- II. Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen unter besonderer Berücksichtigung der Lieferbedingungen.- 1. Auslegungsgrundsätze für Allgemeine Geschäftsbedingungen.- 2. Der Inhalt der verwendeten Lieferbedingungen.- III. Unwirksamkeit bzw. Vernichtbarkeit der Verträge oder einzelner Klauseln.- 1. Überprüfung möglicher Nichtigkeitsgründe.- 2. Überprüfung der Vernichtbarkeit durch Anfechtung.- a. Irrtümer des Kunden.- aa. Irrtum hinsichtlich der Einbeziehung von AGB.- bb. Irrtum hinsichtlich des Inhaltes der AGB.- b. Irrtümer des AGB-Verwenders.- 3. Die Unwirksamkeit von AGB-Klauseln wegen unangemessener Benachteiligung.- a. Geschichtliche Entwicklung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.- b. Betrachtung der Lieferbedingungen im einzelnen.- aa. Ziffer 2 der Lieferbedingungen.- bb. Ziffer 3 der Lieferbedingungen.- cc. Ziffer 7 der Lieferbedingungen.- dd. Ziffer 8 der Lieferbedingungen.- c. Gesamtbetrachtung des Klauselwerkes.- B. Einwand der unzulässigen Rechtsausübung.- 1. Verhältnis von AGBG und 242 BGB.- 2. Individueller Rechtsmißbrauch.- C. Verletzung von Vertragspflichten durch das IWF gegenüber ihren Vertragspartnern bei Nichteinschreiten gegen unbefugte Nutzungen.- Zusammenfassung.