Durch die Dezentralisierung sind vom Staat getrennte Einheiten entstanden, denen das Gesetz Rechtspersönlichkeit und Finanzautonomie zuerkennt: die Gemeinden. Die Kommunen sind im Rahmen der lokalen Entwicklung verpflichtet, sich mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, was es rechtfertigt, ihnen bestimmte Vorrechte einzuräumen, die bis dahin nur dem Zentralstaat vorbehalten waren. Um die Ziele der lokalen Entwicklung zu erreichen, stellen die Gemeinden einen Haushalt auf, in dem die erforderlichen Mittel und Lasten vorgesehen sind. Die Verwaltungsautonomie, die ihnen gesetzlich und sogar in zahlreichen internationalen Texten zuerkannt wird, ist jedoch immer noch ein aktuelles Thema, da es ihnen schwerfällt, sie angesichts der verschiedenen Kontrollen, die auf ihren Lasten lasten, durchzusetzen, was eine notwendige Neugestaltung rechtfertigt.