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Das vorliegende Buch verschafft einen Überblick zum Thema börsenotierte Aktiengesellschaft zu den unterschiedlichen Gesellschaftsverwaltungsmodellen in Bulgarien, Österreich und den USA. In Bezug auf Bulgarien kommt es zur Vorstellung der AD. In Österreich wird der Blick auf die AG und monistische SE geworfen. In den USA wird der Fokus auf die public corporation gelegt. Im II. Kapitel werden ausgewählte Fragen betreffend die Unabhängigkeit von Aufsichtsrats-, Board- und Verwaltungsratsmitgliedern erörtert. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, dass Arbeitnehmervertreter nicht…mehr

Produktbeschreibung
Das vorliegende Buch verschafft einen Überblick zum Thema börsenotierte Aktiengesellschaft zu den unterschiedlichen Gesellschaftsverwaltungsmodellen in Bulgarien, Österreich und den USA. In Bezug auf Bulgarien kommt es zur Vorstellung der AD. In Österreich wird der Blick auf die AG und monistische SE geworfen. In den USA wird der Fokus auf die public corporation gelegt.
Im II. Kapitel werden ausgewählte Fragen betreffend die Unabhängigkeit von Aufsichtsrats-, Board- und Verwaltungsratsmitgliedern erörtert. In einem ersten Schritt soll dargestellt werden, dass Arbeitnehmervertreter nicht notwendigerweise als nicht vom Management unabhängig betrachtet werden müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Feststellung ist für das III. Kapitel von Bedeutung, da in diesem u. a. diskutiert werden wird, ob Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtsrat oder board of directors bzw. Verwaltungsrat wünschenswert ist oder nicht. Das zentrale Thema im II. Kapitel umfasst die Beratungsverträge einer Gesellschaft mit ihren Aufsichtsratsmitgliedern bzw. nicht geschäftsführenden Direktoren. Ziel ist es, darzulegen, dass Beratungsverträge einerseits für die Gesellschaft positiv sein können. Andererseits können diese Verträge auf Grund der Tatsache, dass dabei bei den betroffenen Aufsichtsratsmitgliedern oder nicht geschäftsführenden Direktoren Interessenkonflikte entstehen können, die Überwachungseffektivität der internen Unternehmensüberwachung schmälern. Aus diesem Grund soll zunächst untersucht werden, ob Beratungsverträge im dualistischen und monistischen System überhaupt zulässig sind. Letztendlich wird ein neuartiges Verfahren im Zusammenhang mit den Beratungsverträgen präsentiert werden, das die Überwachungseffektivität der Aufsichtsratsmitglieder sicherstellt und gleichzeitig die Gesellschaft vom Abschluss von Beratungsverträgen mit Aufsichtsratsmitgliedern profitieren lässt.
Im III. Kapitel wird der Versuch unternommen, ein "ideales" Gesellschaftsverwaltungssystem für die Aktiengesellschaft zu entwickeln. Als Basis dafür dienen die im I. Kapitel vorgestellten Gesellschaftsverwaltungsmodelle. Da die im II. Kapitel erörterte Unabhängigkeitsthematik bei der Diskussion über ein optimales Gesellschaftsverwaltungssystem nicht fehlen darf, fließen die Ergebnisse des II. Kapitels direkt in das III. Kapitel ein. Im III. Kapitel werden neben dem Thema Unabhängigkeit u. a. auch noch folgende Themenblöcke behandelt werden: Arbeitnehmermitbestimmung im Aufsichtrat oder board of directors (auch wünschenswert in Bulgarien und den USA?), die Vormachtstellung des US-amerikanischen CEO sowie insbesondere die Vor- und Nachteile des monistischen und dualistischen Systems und die damit zwangsläufig verbundene Annäherung der beiden konkurrierenden Modelle an das jeweils andere. Unter IV. folgt eine ausführliche Zusammenfassung mit anschließendem Resümee.
Autorenporträt
Mag. iur. Adolf Peter, im Jahre 2003 Absolvent des rechtswissenschaftlichen Magisterstudiums an der Karl-Franzens-Universität Graz (Österreich), steht unmittelbar (2008) vor dem Abschluss des rechtswissenschaftlichen Doktoratsstudiums und des Universitätslehrganges ¿LL.M. in South East European Law and European Integration¿ (beides an der KF-Universität Graz). Seit seiner Diplomarbeit beschäftigt sich Mag. Peter intensiv mit dem internationalen (insbesondere mit dem US-amerikanischen) Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Er war in diesem Kontext ua ¿Visiting Scholar in Residence¿ an der Loyola School of Law in New Orleans, La., USA.