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Erscheint vorauss. Januar 2025
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Die Arbeit überprüft die strengen behördlichen Darlegungslasten, die in der jüngeren Rechtsprechung zum Versammlungsrecht für die Begründung des polizeilichen Notstandes entwickelt worden sind. Es gilt: Um friedliche Versammlungen auch bei Gegenprotesten oder anderen Gefahrenlagen zu ermöglichen, müssen Versammlungsbehörden mittels Amtshilfe alle verfügbaren Polizeikräfte von Bund und Ländern zusammenziehen. Nur wenn ein Schutz trotzdem nicht gewährleistet werden kann, dürfen die Versammlungen unter Berufung auf den polizeilichen Notstand eingeschränkt werden. Nach einer Darstellung der…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit überprüft die strengen behördlichen Darlegungslasten, die in der jüngeren Rechtsprechung zum Versammlungsrecht für die Begründung des polizeilichen Notstandes entwickelt worden sind. Es gilt: Um friedliche Versammlungen auch bei Gegenprotesten oder anderen Gefahrenlagen zu ermöglichen, müssen Versammlungsbehörden mittels Amtshilfe alle verfügbaren Polizeikräfte von Bund und Ländern zusammenziehen. Nur wenn ein Schutz trotzdem nicht gewährleistet werden kann, dürfen die Versammlungen unter Berufung auf den polizeilichen Notstand eingeschränkt werden.
Nach einer Darstellung der Grundlagen samt Bedeutung der Amtshilfe behandelt die Arbeit Probleme, die auftreten, wenn Amtshilfe verweigert und die Entscheidung unzureichend begründet wird. Vor allem länderübergreifend ist ungeklärt, ob die unzureichend begründete Amtshilfeverweigerung den Versammlungsbehörden zuzurechnen ist. Die Arbeit entwickelt einen Lösungsansatz, der die Zurechnung länderübergreifend begründet.
Autorenporträt
Philip Max Krüger studierte von 2013 bis 2019 Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit Auslandsaufenthalt an der Université de Lausanne. Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Celle von 2021 bis 2023. Im Anschluss Eintritt in eine alteingesessene Hannoveraner Rechtsanwaltskanzlei mit den Schwerpunkten Verwaltungsrecht und Medizinrecht.