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Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche Bau- und Anlagenbauverträge der am 01.01.2002 in Kraft getretene 651 BGB dem Kaufrecht zuordnet und welche weiterhin dem Werkvertragsrecht unterliegen. Betroffen sind Verträge über die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten und technische Anlagen aller Art. Untersucht werden weiter Verträge über ergänzende Bauleistungen. Maßgeblich für den Anwendungsbereich des 651 BGB sind die Inhalte der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999. Sie bewirken, dass Bau- und Anlagenbauverträge in weit größerem Umfang als nach dem Recht bis zum…mehr

Produktbeschreibung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche Bau- und Anlagenbauverträge der am 01.01.2002 in Kraft getretene
651 BGB dem Kaufrecht zuordnet und welche weiterhin dem Werkvertragsrecht unterliegen. Betroffen sind Verträge über die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten und technische Anlagen aller Art. Untersucht werden weiter Verträge über ergänzende Bauleistungen. Maßgeblich für den Anwendungsbereich des
651 BGB sind die Inhalte der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999. Sie bewirken, dass Bau- und Anlagenbauverträge in weit größerem Umfang als nach dem Recht bis zum 31.12.2001 dem Kaufrecht unterliegen. Praxis und Rechtsprechung werden sich hierauf einzustellen haben.
Autorenporträt
Dr. Angelika Krug, LL.M. ist Rechtsanwältin, Notarin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht in Fankfurt am Main.