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Der Einsatz von Algorithmen im Einstellungsverfahren wirft Probleme in Bezug auf DSGVO, AGG und KI-VO auf. Im Datenschutzrecht liegen die Schwerpunkte auf dem Verbot automatisierter Entscheidungen (Art. 22), dem Auskunftsanspruch (Art. 15), dem Schadenersatzanspruch (Art. 82) und Bußgeldern (Art. 83). Für diskriminierende Entscheidungen können Arbeitgeber nach § 15 I, II AGG schadenersatz- und entschädigungspflichtig sein. Datenschutzrechtliche Transparenzregelungen können Bewerbern bei diesem Nachweis behilflich sein, ebenso das Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall aus…mehr

Produktbeschreibung
Der Einsatz von Algorithmen im Einstellungsverfahren wirft Probleme in Bezug auf DSGVO, AGG und KI-VO auf. Im Datenschutzrecht liegen die Schwerpunkte auf dem Verbot automatisierter Entscheidungen (Art. 22), dem Auskunftsanspruch (Art. 15), dem Schadenersatzanspruch (Art. 82) und Bußgeldern (Art. 83). Für diskriminierende Entscheidungen können Arbeitgeber nach § 15 I, II AGG schadenersatz- und entschädigungspflichtig sein. Datenschutzrechtliche Transparenzregelungen können Bewerbern bei diesem Nachweis behilflich sein, ebenso das Recht auf Erläuterung der Entscheidungsfindung im Einzelfall aus Art. 86 KI-VO. Algorithmenbasierte Systeme können als "Hochrisiko-KI-Systeme" i.S.d. KI-VO gelten und weitere Pflichten für Arbeitgeber begründen.
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