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Die Arbeit untersucht die vertragstypologische Zuordnung des Know-how-Vertrages zu den Vertragstypen des BGB. Ausgehend von einem Know-how-Begriff, der technische Kenntnisse umfasst, die personenungebunden vermittelt werden können, behandelt sie befristete und unbefristete Know-how-Verträge. Die Analyse widmet sich der begrifflichen Erfassung, dem gesetzlichen Schutz und der Rechtsnatur des Know-hows. Es zeigt sich, dass das Know-how kein Immaterialgüterrecht ist, sondern dem Inhaber faktisch zugeordnet ist. Die vertragstypologische Einordnung ergibt, dass eine Erfassung als Lizenzvertrag…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die vertragstypologische Zuordnung des Know-how-Vertrages zu den Vertragstypen des BGB. Ausgehend von einem Know-how-Begriff, der technische Kenntnisse umfasst, die personenungebunden vermittelt werden können, behandelt sie befristete und unbefristete Know-how-Verträge. Die Analyse widmet sich der begrifflichen Erfassung, dem gesetzlichen Schutz und der Rechtsnatur des Know-hows. Es zeigt sich, dass das Know-how kein Immaterialgüterrecht ist, sondern dem Inhaber faktisch zugeordnet ist. Die vertragstypologische Einordnung ergibt, dass eine Erfassung als Lizenzvertrag ausscheidet. Die unbefristete Know-how-Vergabe ist als Kaufvertrag über einen sonstigen Gegenstand einzuordnen. Der zeitlich befristete Know-how-Vertrag kann dagegen dem Pachtvertrag zugeordnet werden.
Autorenporträt
Dorothee Vlantos studierte Rechtswissenschaft an der Universität Mannheim mit Schwerpunkt Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht. Derzeit ist sie als Justiziarin einer Stuttgarter Verlagsgruppe tätig.